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Auslagerung der Jubiläumsgeldansprüche Zur besseren Kalkulier- und Planbarkeit

Die meisten österreichischen Un­ternehmen unterliegen einem geregelten Kollektivvertrag. In diesem Vertrag sind u.a. Jubiläumsgeldansprü­che geregelt. Für diese Ansprüche müssen in der Bilanz Rückstellungen gebildet werden. Dadurch verschlech­tert sich ihr Bilanzbild. Die Ansprüche können an eine Versicherung ausgela­gert werden. Dadurch wird die Bilanz bereinigt und die Kreditlinie bei den Banken verbessert sich! Jubiläumsgelder können je nach Dauer der Dienstzugehörigkeit I bis 3 zusätz­liche Gehälter bedeuten!
Bei der Jubiläumsgeld-Direktversiche­rung sind Sie als Arbeitgeber der Ver­sicherungsnehmer, Ihre Mitarbeiter erhalten bei Erreichen der Jubiläums­geldstichtage die angesparte Versiche­rungsleistung direkt vom Versicherer. Bei Ausscheiden vor Erreichen des nächsten Jubiläumsgeldstichtages fließt das Geld wieder in den Betrieb zurück. Die Beiträge zur Direktversicherung stellen Betriebsausgaben dar und sind von der Versicherungssteuer befreit. Ist die Prämie höher als der Zuwachs der Jubiläumsgeld-Rückstellung, ist der übersteigende Teil zu aktivieren, kann aber mit künftigen Rückstellungszufüh­rungen gegengerechnet werden. Sämt­liche Gewinne aus der Versicherung sind steuerfrei! Durch das Auslage­rungsmodell entfällt die Bildung weite­rer Rückstellungen.
WICHTIG:
Sie bestimmen nach Ih­ren Bedürfnissen und Vorstellungen, für welche Mitarbeiter Sie vorsorgen! Bei Ausscheiden eines Ihrer Mitarbei­ter ohne Jubiläumsgeldanspruch kann der Vertragswert auch jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden.
Durch den Abschluss einer Auslage­rungsversicherung ergibt sich ein plan­barer, kalkulierbarer und gleichmäßig verteilter Liquiditätsaufwand und die jeweiligen Jubiläumsgeldansprüche sind bis zum letzten Stichtag ausfinanziert. Wir erstellen Ihnen gerne Ihr individu­elles Angebot!
ACHTUNG:
Die Auslagerung der Jubiläumsgeldansprüche ist nicht zu verwechseln mit der Möglichkeit zur Auslagerung der Abfertigungsansprü­che aus dem Bereich der „Abfertigung Alt”. Aufgrund der Neuregelung (Ab­fertigung Neu oder Mitarbeitervor­sorgekasse) ist die Auslagerung der Abfertigung Alt ein Auslaufmodell! Für eine ausführliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Herr Manfred Weber,
Mobil: +43 676 845949453
Tel.: +43 662 425117 DW 53

Für Fragen dazu stehen Ihnen  die Schaden- oder Fachabteilung zur Verfügung.

T: +43 662 425117-44

Cyber Crime Versicherungen

– sinnvoller Schutz gegen den modernen Kriminellen?

Fast jeder Unternehmer hat in der Vergangenheit eine Versicherung für den Schutz seiner Werte, sei es für die Einrichtung oder Vorräte, ab­geschlossen. Die Sparte Einbruchdieb­stahl ist in nahezu jedem aktuellen Versicherungsvertrag enthalten. Doch die rasante Entwicklung der digitalen Welt zwingt Unternehmer nun zum Umdenken. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendwo ein gröberer Angriff auf ein Unternehmen versucht wird. Viel seltener wird so eine Atta­cke auch bekannt. Eingetretene Türen oder eingeschlagene Fenster – das war einmal. Kam früher der Einbrecher durch Fenster und Türen, kommt er heute durch das Internet.Viele Prozes­se in Unternehmen sind automatisiert oder haben deshalb Schnittstellen zur digitalen Welt.
In Kundendatenbanken werden sen­sible Daten verwaltet und Mitarbei­ter nutzen das Internet sowie andere Technologien für die tägliche Arbeit. Deshalb stellen Cyber- Risiken wie Hacker-Angriffe und daraus resultieren­der Datenverlust oder -missbrauch für Unternehmen ein ernst zu nehmen­des Risiko dar. Ein Cyber-Vorfall kann den kompletten Betrieb zum Stillstand bringen und den Ruf eines Unterneh­mens nachhaltig schädigen. Präventive Maßnahmen, aber auch die Fähigkeit, in der Krise professionell und schnell zu reagieren, sind für Ihr Unternehmen deshalb existenziell. Mittlerweile sind am Versicherungsmarkt Produkte für derartige Cyber-Gefahren erhältlich. Sollte eine Attacke oder ein Angriff eintreten, unterstützen Versicherer bei der Schadenregulierung und einer nachgelagerten Sicherheitsanalyse mit Rat und Tat. Ob Hacker-Angriff, Infek­tion mit einem Schadprogramm, Sys­temausfall durch einen Bedienfehler, Datenrechtsverletzung, Datenverlust oder Cyber-Erpressung – mit derarti­gen Versicherungslösungen können Sie sich umfassend schützen und gegen die typischen Digital-Risiken versichern. Durch eine Kombination aus Cyber-Eigenschadenversicherung, Cyber-Betriebsunterbrechung sowie einer Cy­ber und Werbe-Haftpflicht sind sehr viele Schadenszenarien abgedeckt. Als Schadenbeispiele sind folgende Szena­rien vorstellbar:
  • Bei einem Datentransfer an Kunden wird unbewusst ein Virus oder eine andere Schadsoftware übertragen. Die Systeme Ihres Kunden werden dadurch lahmgelegt.
  • Bei einem Hacker-Angriff auf Ihr System werden sensible Daten Ihrer Kunden entwendet.
  • Sie veröffentlichen auf Ihrer Website Bilder ohne Angabe des Copyrights.

Derartige Versicherungen zeichnen sich auch durch zusätzliche präventi­ve Service-Leistungen aus, z. B. durch Online-Cyber-Training zur Sensibilisie­rung der Mitarbeiter und einen Cyber­Krisenplan, in dem die wichtigsten Abläufe für den Ernstfall definiert sind. Experten aus dem Partnernetzwerk arbeiten im Krisenfall Hand in Hand mit Ihnen zusammen, agieren bei Be­darf wie eine ausgelagerte IT-Krisen­abteilung und dämmen den Schaden in Ihrem Unternehmen schnellstmöglich ein. Kooperationen mit führenden IT­Sicherheitsexperten, PR-Spezialisten und Datenschutzanwälten zählen ebenso zu den Dienstleitungen.

Sollten Sie Interesse an einer derarti­gen Versicherungslösung oder auch an einem persönlichen Termin haben, ste­he ich Ihnen sehr gerne zurVerfügung.
Herr Bernhard Wiser, akad.Vkfm. Mobil: +43 676 845949423
Tel.: +43 662 4251 17 DW 23

Für Fragen dazu stehen Ihnen  die Schaden- oder Fachabteilung zur Verfügung.

T: +43 662 425117-44

Asen ein moderner Familienbetrieb

Traditionsbetrieb aus Salzburg 
1880 von Felix Asen gegründet, entwikelte sich unser Unternehmen zu ei- nem Leitbetrieb für Stahlbau und Metallkonstruktionen. Heute steht Franz Asen Junior an der Spitze dieser Erfolgsgeschichte.
Mit Innovationsgeist und Flexibilität beschreiten wir modernste Wege, um den vielfältigen Kundenwünschen ge­recht zu werden und in jedem Bereich die bestmöglichen Konstruktionslö­sungen anzubieten – von einfachen, standardisierten Bauwerken bis hin zu visionären Sonderkonstruktionen. Eine weitere Stärke liegt im umfas­senden und vielseitigen Know-How unserer Mitarbeiter. Dies wiederum garantiert die optimale Umsetzung von komplexen Konstruktionen, bei denen das Zusammenspiel verschiedener Baumaterialien von großer Bedeutung ist.
Die Auftragsabwicklung erfolgt vom Angebot über die Konstruktion bis zur Abnahme in erfahrenen und qualifizier­ten Teams, die eng mit den Auftragge­bern zusammenarbeiten.
Konstruiert wird mit den modernsten CAD-Expertensystemen. Eine optima­le Verbindung von Planung und bran­chenübergreifenden Wissen ermögicht dem Unternehmen und seinen Auftraggebern innovatives Bauen.
Kernkompetenzen:
■ Stahlbau
■ Metall- & Glastechnik
■ Planung und Projektierung
■ 3D-Lascerscan
Kontakt 
ASEN Stahlbau u. Metalltechnik GmbH
M.Baumgartnerstraße 2
5201 Seekirchen
Tel.: +43 6212 2264-0, Fax DW 36

Mühlberger – 1 a-lnstallateur

Die erste Adresse für Heizung und Bad 

1986 gründete nach über 20jähriger Erfahrung Herr Manfred Mühlberger mit vier Mitarbeitern den Installateur­Meisterbetrieb.
1999 wird der heutige Firmensitz mit 300 m2 Ausstellungsraum auf drei Eta­gen eröffnet.
Seit Dezember 2002 leitet Herr Ing. Roland Mühlberger das Unternehmen.
Der Familienbetrieb beschäftigt aktu­ell 15 Mitarbeitern. Unsere Fachkräfte sind durchwegs langjährige, verlässli­che, kompetente Mitarbeiter.Wir freu­en uns, dass wir auch immer wieder Lehrlinge ausbilden, im Moment sind 3 Lehrlinge in Ausbildung.
Heizen – Haustechnik 
Gas, Öl, Holz, Pellets oder Wärme­pumpe – welche Heizungsart ist die beste? Eine Frage, die sich nicht gene­rell beantworten lässt. Die Kosten für Anschaffung und Unterhalt variieren und nicht überall sind alle Heizungen, beziehungsweise jeder Energieträger verfügbar. Bei der Wahl der passenden Heizung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Egal ob Neubau oder Re­novierung, wir setzen auf nachhaltige Technologien, sichere Funktion, Koste­nersparnis und gute Umweltbilanz. Ing. Roland Mühlberger ist zertifizierter Wärmepumpeninstallateur und berät Sie gerne.
Auch Wohnraumlüftung, Staubsauger­anlagen, Wasseraufbereitungsanlagen, Regenwassernutzung, Kühlung, Repa­raturservice, Wartungsarbeiten und Ersatzteilverkauf gehören zu unserem Tätigkeitsbereich.
Bad & Sanitär 
Verwirklichen Sie Ihr Traumbadezim­mer. Von der Planung bis zur Fertig­stellung erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand. Profitieren Sie von all die­sen Vorteilen und sparen Sie wertvolle Zeit, Nerven und Geld!
Barrierefreiheit im Bad 
Egal ob sich Ihre Lebenssituation ge­ändert hat oder ob Sie an die Zukunft denken und Ihr Bad altersgerecht um­bauen möchten – mit einem barrie­refreien Bad bauen Sie langfristig vor. Gerne unterstützen wir Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum neuen Ba­dezimmer.
Kontakt 
Mühlberger Heizung+Bad GmbH
Hauptstraße 83
5223 Pfaffstätt
Tel.: +43 (0)7742 2679

Stornierung einer Kaskoversicherung

und Meldung von Schäden auch in Verbindung mit einer KFZ-Abmeldung

Bedingt durch verschiedene Anfragen der Versicherungen nach Schadensmeldungen zu diversen Kaskoschäden kommt es mangels Informationen durch unseren Kunden an uns  in der letzten Zeit immer wieder zu Problemen und Ablehnungen. Begleitumstand ist sehr oft, dass die Kaskoversicherung storniert wird, ein Fahrzeugtausch oder eine Rückgabe erfolgt, die Ummeldung erledigt wird und erst nach einiger Zeit, oft nach mehreren Wochen, sich die Werkstatt bzw. der Händler die Zeit nimmt, das Fahrzeug genauer zu prüfen.  Es wird  dann eine Besichtigung angefordert  und der Versicherer fragt  folglich  bei uns nach der dazugehörigen und notwendigen Schadensmeldung.

Um Schwierigkeiten auszuschließen, muss  bei  Bestehen einer Kaskoversicherung vor jeder Abmeldung eines Kfz oder auch  Stornierung der Kaskoversicherung eine Kontrolle des Fahrzeuges auf Schäden durch einen Fachmann (ihre Werkstatt oder Autohändler) erfolgen. Außerdem ist es unbedingt notwendig, dass wir als Ihr Makler unverzüglich über diese Änderungen von Ihnen informiert werden.  Die Mitteilung, dass Schäden am Kfz sind,  reicht aber leider für eine ordnungsgemäße Schadensmeldung nicht aus.  Wir benötigen dazu Informationen über den Schadensort, das genaue Schadensdatum, den Hergang des Vorfalles, wer der Lenker war und was beschädigt wurde.

Auch in der Kaskoversicherung gibt es Obliegenheiten bzw. Verpflichtungen des Versicherten und dazu zählt auch die zeitnahe Schadensmeldung, meist innerhalb einer Woche nach den Kaskoversicherungsbedingungen. Bei Verstoß gegen diese Auflagen kann es zur Leistungsfreiheit und Nichtzahlung des Schadens durch den  Versicherer  kommen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Meldung, aber die Grundinformationen dazu müssen wir von Ihnen erhalten. Wir bitten um IhrVerständnis und danken für Ihre Mitarbeit.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Herr Erich Schöber
T: +43 662 425117-44

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Brav die Versicherungsprämien berappen und wenn es darauf ankommt, zahlt der Versicherer sowieso nicht. Ist das ein Phänomen der Versicherungsbranche? Wir haben uns intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt und sind zum Schluss gekommen, dass es in der Tat kaum etwas Vergleichbares gibt. Steckt also doch etwas Wahres dahinter, und wenn ja, kann man sich davor schützen? Beobachtet man die Entwicklungen in der Versicherungsbranche, insbesondere im Bereich der Produktinnovationen, muss man sich ernsthaft über das Abhandenkommen des ursprünglichen Versicherungsgedanken sorgen. Dieser lautet in Kurzform: Durch eine vergleichsweise minimale Beitragsleistung von vielen, werden gemeinsame Versorgungsreserven aufgebaut, sodass jene von uns, die vom Ernstfall getroffen werden, dem Solidaritätsgedanken folgend, auch sicher in der Extremsituation versorgt sind.

Moderne Versicherungsprodukte müssen dem „state of the art“ entsprechen, verkommen jedoch zu einem Sammelsurium an irrwitzigen Deckungen, welche mit großem Aufwand am ursprünglichen Versicherungsgedanken vorbeimanövriert werden.

Dieser für den Versicherer schier unüberschaubaren Angriffsfläche wird so gut es geht entgegengewirkt.  Denn aus reiner Nächstenliebe wird kein „innovatives Produkt“ kreiert. Dementsprechend komplex und interpretationselastisch gestalten sich die Versicherungsbedingungen. Daraus resultieren zahlreiche Ablehnungen und verstimmte Kunden.

Der beste Schutz:
Ihr Versicherungsmakler

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne
Herr Erwin Weber, MIB
T: +43 662 425 117 DW 41

Die BUFT für freiberuflich und selbständig Tätige

Ihre persönliche finanzielle Sicherheit

Den Vorteilen der Selbständigkeit stehen auch immer finanzielle Risiken gegenüber. Eine ungewollte Betriebsunterbrechung durch unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers, aber auch ein Sachschaden in Ihrem Unternehmen, kann die Aufbauarbeit vieler Jahre gefährden. Ob mit oder ohne Arbeitnehmer, ein damit verbundener, längerer Ertragsausfall aufgrund einer verminderten Auftragslage und Umsatzeinbußen werden früher oder später zu einer Bedrohung für den Fortbestand Ihres Unternehmens. Ihre Auftragslage können wir nicht beeinflussen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT) für freiberuflich oder selbständig Tätige hält jedoch das finanzielle Risiko einer teilweisen oder gänzlichen Betriebsunterbrechung so gering wie möglich. Sie sorgt für den Ersatz des entgangenen Betriebsgewinnes und deckt die fortlaufenden Fixkosten (Miete, Gehälter, Personalkosten).
Damit ist im Unterbrechungsfall der Fortbestand des Betriebes gesichert und die Prämien sind als Betriebsausgabe steuerlich voll absetzbar.

Was macht zum Beispiel ein nicht ausreichend versicherter Inhaber eines 3-Mann-Betriebes, der zwei Monate lang aufgrund schwerer Verletzungen nach einem Kfz-Unfall in Spitälern und in Reha-Einrichtungen verbracht hat? Die fortlaufenden Kosten bleiben unverändert, die Mitarbeiter wollen verständlicherweise ihren Lohn und bestehende Aufträge können kaum fristgerecht erledigt werden, wenn ein Drittel der «Belegschaft» ausfällt. Auch wenn nicht jeder Unfall oder jede Krankheit tragische Folgen nach sich zieht – eine Absicherung ist hier vor allem für Freiberufler und Selbstständige unbedingt notwendig. Eine schwere Verletzung oder Krankheit kann schnell eine Arbeitsunfähigkeit von einem halben Jahr oder länger nach sich ziehen.

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Herr Helmut Zuckerstätter
T: +43 662 425 117-11

Persönliche Daten

Das „Öl“ des 21. Jahrhunderts

Zwei Seelen wohnen in meiner Brust. Das scheint in gewisser Weise auch für den Umgang mit Daten zu gelten. Einerseits geben Nutzer im Internet, vor allem in sozialen Netzwerken, oft großzügig persönlich(st)e Informationen preis. Andererseits wird oft Kritik an Apps oder ganzen ganzen Betriebssystemen laut, wenn diese über ihre Nutzer Daten sammeln.

Daten sind auch für Versicherungen von essenzieller Bedeutung. Ohne sie wird es schwer  Risiken beziehungsweise die Deckungen für Selbige – zu kalkulieren. So erhofft sich beispielsweise in der Kfz-Versicherung so mancher Anbieter, Prämien „risikoadäquater“ anpassen zu können, wenn ihm mehr über das Fahrverhalten der Versicherten bekannt ist. „Telematik“ macht es schließlich möglich.

Doch sind wir Österreicher skeptisch, was die Übertragung diverser Daten aus dem Auto betrifft. Die größten Sorgen machen wir uns um die Weitergabe der Daten für die kommerzielle Nutzung. Technisch ist mittlerweile fast alles möglich. Ein vernetztes Auto kann Daten über Fahrer und Fahrzeug liefern. Müdigkeitssensoren, die einem vorschreiben, wann man pausieren muss, verpflichtende Alkoholtests, bevor man das Auto starten kann, sowie auch das automatische Generieren von Strafzetteln bei zu schnellem Fahren, dies alles sei bereits machbar.

Wir dürfen gespannt sein, was uns die Zukunft bringt.

Herr Manfred Weber
T: +43 662 425117-53

Wie groß ist Ihre Pensionslücke?

Der staatlichen Pension liegt die Formel 80/65/45 zugrunde: Das heißt, wer mit 65 Jahren in Pension geht und 45 Versicherungsjahre vorzuweisen hat, der erhält 80 Prozent seines gesamten durchschnittlichen Lebenseinkommens (brutto bis zur Höchstbeitragsgrundlage) als Pension. Das bedeutet also, dass die Pensionslücke auf jeden Fall 20 Prozent ausmacht. Noch größer fällt diese Lücke aus, wenn man als Vergleichswert nicht das durchschnittliche Aktiveinkommen, sondern das letzte Gehalt heranzieht.

So viel zur Theorie!

Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Alterspensionen lag 2015 bei EUR 1.543.(Männer) und 964.(Frauen) brutto! (Quelle: Statistik Austria) Mit Hilfe eines Pensionsrechners oder im Zuge eines persönlichen Termins bei uns im Büro, können Sie feststellen, wie hoch tatsächlich Ihre zu erwartende Pension ist.

So halten Sie die Pensionslücke klein

Sie können die Pensionslücke mit diversen Spar- und Anlageformen verringern. Auch die Investition in eine Wohnung ist eine Möglichkeit. Denn wer zum Pensionsantritt in seiner eigenen, ausbezahlten Wohnung lebt, der erspart sich einiges gegenüber dem, der auch in der Pension noch Miete zahlen muss. In der Rente ist es auch oft nicht mehr notwendig 2 Autos zu besitzen. Dadurch reduziert sich ebenfalls die Pensionslücke.

Eine weitere Möglichkeit ist die klassische Lebensversicherung – das einzige Vorsorgeprodukt, mit dem Sie eine garantierte und lebenslange Zusatzrente erhalten können. Mit der lebenslangen und garantierten Pensionszahlung können Sie sich gegen das erfreuliche „Risiko der Langlebigkeit“ absichern.

Wir können Ihnen heuer noch Rentenprodukte mit einer Garantieverzinsung von 1,25% anbieten. 2017 wird die Garantie in Österreich auf 0,5%  und  in  Deutschland  auf   0,9%   reduziert. Die garantierte Mindestverzinsung bezieht sich nur auf die Sparprämie der Lebensversicherung, also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern, Risiko- und Kostenanteile. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Der jeweils aktuelle höchstzulässige Garantiezinssatz ist auch nur auf die zu diesem Zeitpunkt neu abzuschließenden Verträge anzuwenden. Für bestehende Verträge gilt weiterhin die beim Vertragsabschluss  garantierte Verzinsung.

Für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herr Manfred Weber
T: +43 662 425117-53

Versicherungsschutz zu erhalten ist nicht leicht

Von der Schadenmeldung an den Versicherer bis hin zur Zahlung kann es ein langer und schwieriger Weg sein.  Der Grund dafür liegt oft in der Verletzung von Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.

Wir sprechen dann von einer Verletzung der Obliegenheit und mögliche Rechtsfolgen für den Versicherungsnehmer. Die Auswirkungen gehen von der Leistungsfreiheit des Versicherers bis zur Kündigung des Vertrages.

Die Obliegenheiten sind im § 6 Vers VG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt.  Diese  sehen aber zum Schutz des Versicherten strenge Voraussetzungen für den Versicherer vor, ohne deren Vorliegen eine Verletzung keine negativen Konsequenzen für den Versicherten hat.

Häufig berufen sich die Versicherer dabei auf  Verletzungen der Sicherheitspflichten, z.B. aus der Leitungswasserversicherung, weil die wasserführende Anlage nach einem längeren Verlassen des Hauses oder der Wohnung nicht abgesperrt war. Bei einem Frostschaden wird sehr häufig über die Notwendigkeit der nicht durchgehend in Betrieb gewesenen Heizung argumentiert.  Gekippte Fenster können im Falle eines Einbruches zu einem großen Problem werden.  Besonders ist auch auf die Verfassung von korrekten Schadenmeldungen Bedacht zu nehmen.

Bei Vertragsabschluss hat der Versicherungsnehmer alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr durch den Versicherer erheblich sind, anzuzeigen. Hierfür wird meist ein Fragebogen verwendet.  Vorerkrankungen in der Krankenversicherung oder  „alte“ Verletzungen in der Unfallversicherung  werden häufig vergessen.  Bei der Versicherung von Liegenschaften oder Betrieben kann durch eine falsche Risikobeschreibung der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Im Hinblick auf die Schadenmeldung  gilt die unverzügliche Meldung in geschriebener Form und es sind dafür Fristen von 3 bis 7 Tagen vorgesehen.

Für Fragen dazu stehen Ihnen  die Schaden- oder Fachabteilung zur Verfügung.

T: +43 662 425117-44