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Cyber Crime Versicherungen
– sinnvoller Schutz gegen den modernen Kriminellen?
- Bei einem Datentransfer an Kunden wird unbewusst ein Virus oder eine andere Schadsoftware übertragen. Die Systeme Ihres Kunden werden dadurch lahmgelegt.
- Bei einem Hacker-Angriff auf Ihr System werden sensible Daten Ihrer Kunden entwendet.
- Sie veröffentlichen auf Ihrer Website Bilder ohne Angabe des Copyrights.
Derartige Versicherungen zeichnen sich auch durch zusätzliche präventive Service-Leistungen aus, z. B. durch Online-Cyber-Training zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und einen CyberKrisenplan, in dem die wichtigsten Abläufe für den Ernstfall definiert sind. Experten aus dem Partnernetzwerk arbeiten im Krisenfall Hand in Hand mit Ihnen zusammen, agieren bei Bedarf wie eine ausgelagerte IT-Krisenabteilung und dämmen den Schaden in Ihrem Unternehmen schnellstmöglich ein. Kooperationen mit führenden ITSicherheitsexperten, PR-Spezialisten und Datenschutzanwälten zählen ebenso zu den Dienstleitungen.
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Die erste Adresse für Heizung und Bad
Stornierung einer Kaskoversicherung
und Meldung von Schäden auch in Verbindung mit einer KFZ-Abmeldung
Bedingt durch verschiedene Anfragen der Versicherungen nach Schadensmeldungen zu diversen Kaskoschäden kommt es mangels Informationen durch unseren Kunden an uns in der letzten Zeit immer wieder zu Problemen und Ablehnungen. Begleitumstand ist sehr oft, dass die Kaskoversicherung storniert wird, ein Fahrzeugtausch oder eine Rückgabe erfolgt, die Ummeldung erledigt wird und erst nach einiger Zeit, oft nach mehreren Wochen, sich die Werkstatt bzw. der Händler die Zeit nimmt, das Fahrzeug genauer zu prüfen. Es wird dann eine Besichtigung angefordert und der Versicherer fragt folglich bei uns nach der dazugehörigen und notwendigen Schadensmeldung.
Um Schwierigkeiten auszuschließen, muss bei Bestehen einer Kaskoversicherung vor jeder Abmeldung eines Kfz oder auch Stornierung der Kaskoversicherung eine Kontrolle des Fahrzeuges auf Schäden durch einen Fachmann (ihre Werkstatt oder Autohändler) erfolgen. Außerdem ist es unbedingt notwendig, dass wir als Ihr Makler unverzüglich über diese Änderungen von Ihnen informiert werden. Die Mitteilung, dass Schäden am Kfz sind, reicht aber leider für eine ordnungsgemäße Schadensmeldung nicht aus. Wir benötigen dazu Informationen über den Schadensort, das genaue Schadensdatum, den Hergang des Vorfalles, wer der Lenker war und was beschädigt wurde.
Auch in der Kaskoversicherung gibt es Obliegenheiten bzw. Verpflichtungen des Versicherten und dazu zählt auch die zeitnahe Schadensmeldung, meist innerhalb einer Woche nach den Kaskoversicherungsbedingungen. Bei Verstoß gegen diese Auflagen kann es zur Leistungsfreiheit und Nichtzahlung des Schadens durch den Versicherer kommen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Meldung, aber die Grundinformationen dazu müssen wir von Ihnen erhalten. Wir bitten um IhrVerständnis und danken für Ihre Mitarbeit.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Brav die Versicherungsprämien berappen und wenn es darauf ankommt, zahlt der Versicherer sowieso nicht. Ist das ein Phänomen der Versicherungsbranche? Wir haben uns intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt und sind zum Schluss gekommen, dass es in der Tat kaum etwas Vergleichbares gibt. Steckt also doch etwas Wahres dahinter, und wenn ja, kann man sich davor schützen? Beobachtet man die Entwicklungen in der Versicherungsbranche, insbesondere im Bereich der Produktinnovationen, muss man sich ernsthaft über das Abhandenkommen des ursprünglichen Versicherungsgedanken sorgen. Dieser lautet in Kurzform: Durch eine vergleichsweise minimale Beitragsleistung von vielen, werden gemeinsame Versorgungsreserven aufgebaut, sodass jene von uns, die vom Ernstfall getroffen werden, dem Solidaritätsgedanken folgend, auch sicher in der Extremsituation versorgt sind.
Moderne Versicherungsprodukte müssen dem „state of the art“ entsprechen, verkommen jedoch zu einem Sammelsurium an irrwitzigen Deckungen, welche mit großem Aufwand am ursprünglichen Versicherungsgedanken vorbeimanövriert werden.
Dieser für den Versicherer schier unüberschaubaren Angriffsfläche wird so gut es geht entgegengewirkt. Denn aus reiner Nächstenliebe wird kein „innovatives Produkt“ kreiert. Dementsprechend komplex und interpretationselastisch gestalten sich die Versicherungsbedingungen. Daraus resultieren zahlreiche Ablehnungen und verstimmte Kunden.
Der beste Schutz:
Ihr Versicherungsmakler
Die BUFT für freiberuflich und selbständig Tätige
Ihre persönliche finanzielle Sicherheit
Den Vorteilen der Selbständigkeit stehen auch immer finanzielle Risiken gegenüber. Eine ungewollte Betriebsunterbrechung durch unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers, aber auch ein Sachschaden in Ihrem Unternehmen, kann die Aufbauarbeit vieler Jahre gefährden. Ob mit oder ohne Arbeitnehmer, ein damit verbundener, längerer Ertragsausfall aufgrund einer verminderten Auftragslage und Umsatzeinbußen werden früher oder später zu einer Bedrohung für den Fortbestand Ihres Unternehmens. Ihre Auftragslage können wir nicht beeinflussen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT) für freiberuflich oder selbständig Tätige hält jedoch das finanzielle Risiko einer teilweisen oder gänzlichen Betriebsunterbrechung so gering wie möglich. Sie sorgt für den Ersatz des entgangenen Betriebsgewinnes und deckt die fortlaufenden Fixkosten (Miete, Gehälter, Personalkosten).
Damit ist im Unterbrechungsfall der Fortbestand des Betriebes gesichert und die Prämien sind als Betriebsausgabe steuerlich voll absetzbar.
Was macht zum Beispiel ein nicht ausreichend versicherter Inhaber eines 3-Mann-Betriebes, der zwei Monate lang aufgrund schwerer Verletzungen nach einem Kfz-Unfall in Spitälern und in Reha-Einrichtungen verbracht hat? Die fortlaufenden Kosten bleiben unverändert, die Mitarbeiter wollen verständlicherweise ihren Lohn und bestehende Aufträge können kaum fristgerecht erledigt werden, wenn ein Drittel der «Belegschaft» ausfällt. Auch wenn nicht jeder Unfall oder jede Krankheit tragische Folgen nach sich zieht – eine Absicherung ist hier vor allem für Freiberufler und Selbstständige unbedingt notwendig. Eine schwere Verletzung oder Krankheit kann schnell eine Arbeitsunfähigkeit von einem halben Jahr oder länger nach sich ziehen.
Persönliche Daten
Das „Öl“ des 21. Jahrhunderts
Zwei Seelen wohnen in meiner Brust. Das scheint in gewisser Weise auch für den Umgang mit Daten zu gelten. Einerseits geben Nutzer im Internet, vor allem in sozialen Netzwerken, oft großzügig persönlich(st)e Informationen preis. Andererseits wird oft Kritik an Apps oder ganzen ganzen Betriebssystemen laut, wenn diese über ihre Nutzer Daten sammeln.
Daten sind auch für Versicherungen von essenzieller Bedeutung. Ohne sie wird es schwer Risiken beziehungsweise die Deckungen für Selbige – zu kalkulieren. So erhofft sich beispielsweise in der Kfz-Versicherung so mancher Anbieter, Prämien „risikoadäquater“ anpassen zu können, wenn ihm mehr über das Fahrverhalten der Versicherten bekannt ist. „Telematik“ macht es schließlich möglich.
Doch sind wir Österreicher skeptisch, was die Übertragung diverser Daten aus dem Auto betrifft. Die größten Sorgen machen wir uns um die Weitergabe der Daten für die kommerzielle Nutzung. Technisch ist mittlerweile fast alles möglich. Ein vernetztes Auto kann Daten über Fahrer und Fahrzeug liefern. Müdigkeitssensoren, die einem vorschreiben, wann man pausieren muss, verpflichtende Alkoholtests, bevor man das Auto starten kann, sowie auch das automatische Generieren von Strafzetteln bei zu schnellem Fahren, dies alles sei bereits machbar.
Wir dürfen gespannt sein, was uns die Zukunft bringt.
Wie groß ist Ihre Pensionslücke?
Der staatlichen Pension liegt die Formel 80/65/45 zugrunde: Das heißt, wer mit 65 Jahren in Pension geht und 45 Versicherungsjahre vorzuweisen hat, der erhält 80 Prozent seines gesamten durchschnittlichen Lebenseinkommens (brutto bis zur Höchstbeitragsgrundlage) als Pension. Das bedeutet also, dass die Pensionslücke auf jeden Fall 20 Prozent ausmacht. Noch größer fällt diese Lücke aus, wenn man als Vergleichswert nicht das durchschnittliche Aktiveinkommen, sondern das letzte Gehalt heranzieht.
So viel zur Theorie!
Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Alterspensionen lag 2015 bei EUR 1.543.(Männer) und 964.(Frauen) brutto! (Quelle: Statistik Austria) Mit Hilfe eines Pensionsrechners oder im Zuge eines persönlichen Termins bei uns im Büro, können Sie feststellen, wie hoch tatsächlich Ihre zu erwartende Pension ist.
So halten Sie die Pensionslücke klein
Sie können die Pensionslücke mit diversen Spar- und Anlageformen verringern. Auch die Investition in eine Wohnung ist eine Möglichkeit. Denn wer zum Pensionsantritt in seiner eigenen, ausbezahlten Wohnung lebt, der erspart sich einiges gegenüber dem, der auch in der Pension noch Miete zahlen muss. In der Rente ist es auch oft nicht mehr notwendig 2 Autos zu besitzen. Dadurch reduziert sich ebenfalls die Pensionslücke.
Eine weitere Möglichkeit ist die klassische Lebensversicherung – das einzige Vorsorgeprodukt, mit dem Sie eine garantierte und lebenslange Zusatzrente erhalten können. Mit der lebenslangen und garantierten Pensionszahlung können Sie sich gegen das erfreuliche „Risiko der Langlebigkeit“ absichern.
Wir können Ihnen heuer noch Rentenprodukte mit einer Garantieverzinsung von 1,25% anbieten. 2017 wird die Garantie in Österreich auf 0,5% und in Deutschland auf 0,9% reduziert. Die garantierte Mindestverzinsung bezieht sich nur auf die Sparprämie der Lebensversicherung, also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern, Risiko- und Kostenanteile. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Der jeweils aktuelle höchstzulässige Garantiezinssatz ist auch nur auf die zu diesem Zeitpunkt neu abzuschließenden Verträge anzuwenden. Für bestehende Verträge gilt weiterhin die beim Vertragsabschluss garantierte Verzinsung.
Versicherungsschutz zu erhalten ist nicht leicht
Von der Schadenmeldung an den Versicherer bis hin zur Zahlung kann es ein langer und schwieriger Weg sein. Der Grund dafür liegt oft in der Verletzung von Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Wir sprechen dann von einer Verletzung der Obliegenheit und mögliche Rechtsfolgen für den Versicherungsnehmer. Die Auswirkungen gehen von der Leistungsfreiheit des Versicherers bis zur Kündigung des Vertrages.
Die Obliegenheiten sind im § 6 Vers VG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Diese sehen aber zum Schutz des Versicherten strenge Voraussetzungen für den Versicherer vor, ohne deren Vorliegen eine Verletzung keine negativen Konsequenzen für den Versicherten hat.
Häufig berufen sich die Versicherer dabei auf Verletzungen der Sicherheitspflichten, z.B. aus der Leitungswasserversicherung, weil die wasserführende Anlage nach einem längeren Verlassen des Hauses oder der Wohnung nicht abgesperrt war. Bei einem Frostschaden wird sehr häufig über die Notwendigkeit der nicht durchgehend in Betrieb gewesenen Heizung argumentiert. Gekippte Fenster können im Falle eines Einbruches zu einem großen Problem werden. Besonders ist auch auf die Verfassung von korrekten Schadenmeldungen Bedacht zu nehmen.
Bei Vertragsabschluss hat der Versicherungsnehmer alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr durch den Versicherer erheblich sind, anzuzeigen. Hierfür wird meist ein Fragebogen verwendet. Vorerkrankungen in der Krankenversicherung oder „alte“ Verletzungen in der Unfallversicherung werden häufig vergessen. Bei der Versicherung von Liegenschaften oder Betrieben kann durch eine falsche Risikobeschreibung der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Im Hinblick auf die Schadenmeldung gilt die unverzügliche Meldung in geschriebener Form und es sind dafür Fristen von 3 bis 7 Tagen vorgesehen.