Die BUFT für freiberuflich und selbständig Tätige

25 Mrz

Die BUFT für freiberuflich und selbständig Tätige

Ihre persönliche finanzielle Sicherheit

Den Vorteilen der Selbständigkeit stehen auch immer finanzielle Risiken gegenüber. Eine ungewollte Betriebsunterbrechung durch unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers, aber auch ein Sachschaden in Ihrem Unternehmen, kann die Aufbauarbeit vieler Jahre gefährden. Ob mit oder ohne Arbeitnehmer, ein damit verbundener, längerer Ertragsausfall aufgrund einer verminderten Auftragslage und Umsatzeinbußen werden früher oder später zu einer Bedrohung für den Fortbestand Ihres Unternehmens. Ihre Auftragslage können wir nicht beeinflussen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT) für freiberuflich oder selbständig Tätige hält jedoch das finanzielle Risiko einer teilweisen oder gänzlichen Betriebsunterbrechung so gering wie möglich. Sie sorgt für den Ersatz des entgangenen Betriebsgewinnes und deckt die fortlaufenden Fixkosten (Miete, Gehälter, Personalkosten).
Damit ist im Unterbrechungsfall der Fortbestand des Betriebes gesichert und die Prämien sind als Betriebsausgabe steuerlich voll absetzbar.

Was macht zum Beispiel ein nicht ausreichend versicherter Inhaber eines 3-Mann-Betriebes, der zwei Monate lang aufgrund schwerer Verletzungen nach einem Kfz-Unfall in Spitälern und in Reha-Einrichtungen verbracht hat? Die fortlaufenden Kosten bleiben unverändert, die Mitarbeiter wollen verständlicherweise ihren Lohn und bestehende Aufträge können kaum fristgerecht erledigt werden, wenn ein Drittel der «Belegschaft» ausfällt. Auch wenn nicht jeder Unfall oder jede Krankheit tragische Folgen nach sich zieht – eine Absicherung ist hier vor allem für Freiberufler und Selbstständige unbedingt notwendig. Eine schwere Verletzung oder Krankheit kann schnell eine Arbeitsunfähigkeit von einem halben Jahr oder länger nach sich ziehen.

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Herr Helmut Zuckerstätter
T: +43 662 425 117-11