Auslagerung der Jubiläumsgeldansprüche Zur besseren Kalkulier- und Planbarkeit

Auslagerung der Jubiläumsgeldansprüche Zur besseren Kalkulier- und Planbarkeit

Die meisten österreichischen Un­ternehmen unterliegen einem geregelten Kollektivvertrag. In diesem Vertrag sind u.a. Jubiläumsgeldansprü­che geregelt. Für diese Ansprüche müssen in der Bilanz Rückstellungen gebildet werden. Dadurch verschlech­tert sich ihr Bilanzbild. Die Ansprüche können an eine Versicherung ausgela­gert werden. Dadurch wird die Bilanz bereinigt und die Kreditlinie bei den Banken verbessert sich! Jubiläumsgelder können je nach Dauer der Dienstzugehörigkeit I bis 3 zusätz­liche Gehälter bedeuten!
Bei der Jubiläumsgeld-Direktversiche­rung sind Sie als Arbeitgeber der Ver­sicherungsnehmer, Ihre Mitarbeiter erhalten bei Erreichen der Jubiläums­geldstichtage die angesparte Versiche­rungsleistung direkt vom Versicherer. Bei Ausscheiden vor Erreichen des nächsten Jubiläumsgeldstichtages fließt das Geld wieder in den Betrieb zurück. Die Beiträge zur Direktversicherung stellen Betriebsausgaben dar und sind von der Versicherungssteuer befreit. Ist die Prämie höher als der Zuwachs der Jubiläumsgeld-Rückstellung, ist der übersteigende Teil zu aktivieren, kann aber mit künftigen Rückstellungszufüh­rungen gegengerechnet werden. Sämt­liche Gewinne aus der Versicherung sind steuerfrei! Durch das Auslage­rungsmodell entfällt die Bildung weite­rer Rückstellungen.
WICHTIG:
Sie bestimmen nach Ih­ren Bedürfnissen und Vorstellungen, für welche Mitarbeiter Sie vorsorgen! Bei Ausscheiden eines Ihrer Mitarbei­ter ohne Jubiläumsgeldanspruch kann der Vertragswert auch jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden.
Durch den Abschluss einer Auslage­rungsversicherung ergibt sich ein plan­barer, kalkulierbarer und gleichmäßig verteilter Liquiditätsaufwand und die jeweiligen Jubiläumsgeldansprüche sind bis zum letzten Stichtag ausfinanziert. Wir erstellen Ihnen gerne Ihr individu­elles Angebot!
ACHTUNG:
Die Auslagerung der Jubiläumsgeldansprüche ist nicht zu verwechseln mit der Möglichkeit zur Auslagerung der Abfertigungsansprü­che aus dem Bereich der „Abfertigung Alt”. Aufgrund der Neuregelung (Ab­fertigung Neu oder Mitarbeitervor­sorgekasse) ist die Auslagerung der Abfertigung Alt ein Auslaufmodell! Für eine ausführliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Herr Manfred Weber,
Mobil: +43 676 845949453
Tel.: +43 662 425117 DW 53

Für Fragen dazu stehen Ihnen  die Schaden- oder Fachabteilung zur Verfügung.

T: +43 662 425117-44