Auslagerung der Jubiläumsgeldansprüche Zur besseren Kalkulier- und Planbarkeit
Die meisten österreichischen Unternehmen unterliegen einem geregelten Kollektivvertrag. In diesem Vertrag sind u.a. Jubiläumsgeldansprüche geregelt. Für diese Ansprüche müssen in der Bilanz Rückstellungen gebildet werden. Dadurch verschlechtert sich ihr Bilanzbild. Die Ansprüche können an eine Versicherung ausgelagert werden. Dadurch wird die Bilanz bereinigt und die Kreditlinie bei den Banken verbessert sich! Jubiläumsgelder können je nach Dauer der Dienstzugehörigkeit I bis 3 zusätzliche Gehälter bedeuten!
Bei der Jubiläumsgeld-Direktversiche rung sind Sie als Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, Ihre Mitarbeiter erhalten bei Erreichen der Jubiläumsgeldstichtage die angesparte Versicherungsleistung direkt vom Versicherer. Bei Ausscheiden vor Erreichen des nächsten Jubiläumsgeldstichtages fließt das Geld wieder in den Betrieb zurück. Die Beiträge zur Direktversicherung stellen Betriebsausgaben dar und sind von der Versicherungssteuer befreit. Ist die Prämie höher als der Zuwachs der Jubiläumsgeld-Rückstellung, ist der übersteigende Teil zu aktivieren, kann aber mit künftigen Rückstellungszuführungen gegengerechnet werden. Sämtliche Gewinne aus der Versicherung sind steuerfrei! Durch das Auslagerungsmodell entfällt die Bildung weiterer Rückstellungen.
WICHTIG:
Sie bestimmen nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen, für welche Mitarbeiter Sie vorsorgen! Bei Ausscheiden eines Ihrer Mitarbeiter ohne Jubiläumsgeldanspruch kann der Vertragswert auch jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden.
Durch den Abschluss einer Auslagerungsversicherung ergibt sich ein planbarer, kalkulierbarer und gleichmäßig verteilter Liquiditätsaufwand und die jeweiligen Jubiläumsgeldansprüche sind bis zum letzten Stichtag ausfinanziert. Wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot!
ACHTUNG:
Die Auslagerung der Jubiläumsgeldansprüche ist nicht zu verwechseln mit der Möglichkeit zur Auslagerung der Abfertigungsansprüche aus dem Bereich der „Abfertigung Alt”. Aufgrund der Neuregelung (Abfertigung Neu oder Mitarbeitervorsorgekasse) ist die Auslagerung der Abfertigung Alt ein Auslaufmodell! Für eine ausführliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Herr Manfred Weber,
Mobil: +43 676 845949453
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