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Die Kunstversicherung

Schutz Ihrer Leidenschaft

In der eigenen Kunstsammlung steckt so viel: Nicht nur Zeit, Geld und Leidenschaft, sondern auch der persönliche Wert. Wir verstehen das — und wir verstehen etwas davon. Daher ist die Kunstversicherung auf Ihren persönlichen Bedarf ausgerichtet und entspricht dem Profil Ihrer Sammlung. Sie deckt alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das heißt, dass Sie Ihre Kunstwerke bei Bruch und Beschädigung – auch bei selbstverursachten Missgeschicken – bei Vandalismus und Diebstahl sowie bei Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Erdbeben etc. sicher geschützt wissen. Die Werte Ihrer Kunstobjekte werden nach nationalen und internationalen Marktkriterien ermittelt. Und diese Werte stehen im Schadensfall außer Streit.

Tritt ein Schadensfall an einem Kunstobjekt ein, werden kompetente und qualifizierte Restauratoren aller Spezialgebiete vermittelt. Die Kosten für die Restaurierung und auch für eine eventuell verbleibende Wertminderung trägt der Versicherer (Lagerungskosten außer Haus, der  Aufwand für Bergungs- und Aufräumarbeiten).

Entstehen Reisekosten für die Wiederbeschaffung in Verlust geratener Objekte, werden diese ebenfalls ersetzt.

Ihre Kunstgegenstände werden von erfahrenen Experten fotografiert und schriftlich dokumentiert. Anhand einer Marktrecherche werden die Kunstobjekte bewertet und ein aktuelles Inventar der Sammlung erstellt.

Sollten wir Ihr Interesse an einer Kunstversicherung geweckt haben, bitten wir um Ihren  Anruf. Es ist uns ein Anliegen, Sie immer verlässlich zu beraten und  zu unterstützen.

Wir bieten Ihnen umfassende, auf Sie zugeschnittene Versicherungslösungen mit Allrisk Deckungen und widmen uns flexibel Ihren persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen als Sammler.


Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Herr Bernhard Wiser, akad. Vkfm.
Tel. +43 662 425 117 DW 23

Der richtige Versicherungsschutz

für Ihr Bauvorhaben

Sofern infolge von Unfällen das zu errichtende Gewerk, Fremdeigentum oder Personen zu Schaden kommen, kann eine Projektversicherung die Beteiligten vor den finanziellen Folgen derartiger Ereignisse schützen.

Unvorhersehbare Schadensereignisse des Bauherren und der Bau- sowie der Subunternehmer können dadurch versichert werden. Diese Versicherung können Sie als Bauherr oder Bauunternehmer projektbezogen für ein bestimmtes Bauwerk oder als Jahresumsatzvertrag abschließen.

Mit einer Bauwesenversicherung können Sie Ihr Unternehmen vor einem finanziellen Verlust durch die völlige oder teilweise Zerstörung einer Bauleistung während der Bauphase schützen.

Aktuelles Schadenbeispiel

Kurz vor Fertigstellung des Gebäudes wurde von Vandalen im obersten Stockwerk die Wasserhähne geöffnet und gleichzeitig die Abläufe verstopft. Das Wasser lief durch mehrere Stockwerke und beschädigte dabei Fußböden, Deckenverkleidungen, Mauerwerk und Türen. Der Gesamtschaden belief sich auf rd. EUR 1Mio.

Jedes Bauvorhaben birgt auch eine Gefahrenquelle für Dritte – auch für Nachbarn. Der Bauherr ist während der gesamten Bauzeit für Schäden, die Außenstehende durch seinen Bau erleiden, verantwortlich. So können beispielsweise herabfallendes oder herumliegendes Baumaterial, unzureichende Absperrungen oder nicht gesicherte Baugruben zu Schadenersatzforderungen führen.

Aktuelles Schadenbeispiel

Auf einer nicht ausreichend gesicherten Baustelle kommt es zu einem Unfall. Ein Kind stürzte in einen offenen Kellerschacht und erlitt einen komplizierten Beinbruch. Der Bauherr wurde wegen mangelhafter Absicherung in die Pflicht genommen. Die Krankenversicherung hatte Aufwendungen für Krankenhausaufenthalt inkl. Operationskosten iHv. von EUR 8.500,-. Die persönlichen Ansprüche des Kindes beziffert der beauftragte Rechtsanwalt mit EUR 4.300,- vorbehaltlich etwaiger künftiger Schäden.

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.


Herr Erwin Weber, MIB
Tel. +43 662 425 117 DW 41

Fluch und Segen der Technik

am Beispiel von Auto und am E-Bike

Wirklich neu ist die Erkenntnis nicht mehr, dass das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens gefährlich (und daher auch verboten) ist. Überraschender ist da schon, dass sich fast drei Viertel aller Autofahrer in Österreich inzwischen auch von der vielen fest im Fahrzeug verbauten Technik stark vom Straßenverkehr abgelenkt fühlen.

Mittlerweile gibt es jährlich mehr Unfalltote wegen Ablenkung als durch Alkohol. Auf deutschen Straßen sind laut einer Studie rund 350 der im vergangenen Jahr fast 3.500 Getöteten auf diese Ursache zurückzuführen (durch Alkoholeinfluss starben 256 Straßenverkehrsteilnehmer).

Das liegt auch daran, dass der Genuss von Alkohol bei anschließendem Autofahren auch gesellschaftlich heute nicht mehr akzeptiert ist. Um weitere Risiken zu verringern, wäre es sinnvoll, wenn sich die gleiche Haltung auch bei der Smartphone-Nutzung am Steuer durchsetzen würde.

So schön es auch sein mag, endlich diverse Berge erklimmen zu können, ohne sich dabei wirklich anstrengen zu müssen, dabei auch noch sagen zu können, man sei mit dem Fahrrad gefahren, so schwierig ist es für alle anderen Verkehrsteilnehmer, wenn der E-Bikelenker die bauch und beinmuskelschonende Errungenschaft nicht unter Kontrolle hat. Auch diese Technologie ist zu hinterfragen, nachdem hier immer wildere Tunings und noch größere und stärkere Akkus am Fahrrad montiert werden. Viele haben das E-Bike nicht unter Kontrolle und das spontane Wechseln zwischen Fahrradweg und Landstraße mit überhöhter Geschwindigkeit macht es für Fußgänger und Autofahrer nicht leichter.

Nun könnte man sagen, Gott sei Dank haben neue Autos bereits des Öfteren „Notfallbremsassistenten“. Und somit schließt sich der Kreis: Fluch und Segen der Technik von heute.


Manfred Weber,
Tel. +43 662 425 117 DW 53

Die E-Card ist keine Reiseversicherung

Leider wird oft aus Unwissenheit allein auf die e-Card vertraut, was im Notfall schlimme finanzielle Folgen haben kann. Die Kostenübernahme beschränkt sich selbst im EU-Ausland auf Leistungen von öffentlichen Krankenanstalten. In allen privaten Krankenanstalten, die üblicherweise in den Urlaubsregionen vorherrschend sind, sowie im außereuropäischen Ausland muss man jedenfalls in Vorleistung treten und die heimischen Sozialversicherungen erstatten nur einen geringen Prozentsatz der tatsächlichen Kosten. Für Rück- oder Verlegungstransporte wird generell kein Kostenersatz gewährt. Das nachstehende Beispiel verdeutlicht dies.

Herr W. gönnt sich einen Kurzurlaub auf Mallorca. Gleich beim ersten Erkundungsspaziergang bricht eine unbefestigte Treppe unter seinen Füßen weg und er stürzt ab. Im Spital wird ein Schädelbasisbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma und ein komplizierter Schlüsselbeinbruch diagnostiziert. Nach der Erstversorgung und zwei Krankenhaustagen wird er zur weiteren Behandlung mit dem Ambulanzjet nach Österreich ins SMZ-Ost gebracht. Die Gesamtkosten für diesen Notfall betrugen rund 20.000 Euro und wurden von der Europäischen Reiseversicherung bezahlt. Die Prämie für die Reiseversicherung betrug 70 Euro. Die Sozialversicherung erstattete rund 400 Euro.

Steuerberatung aus Leidenschaft

Umfassende Beratung mit Engagement und Weitsicht

Seit 1991 bietet die Steuerberatungskanzlei Dr. Klinger und Rieger mit Sitz in Salzburg und Partnerkanzleien in Wien, Graz, Villach, Braunau und Innsbruck ihren Kunden Rundum-Service: „Wir sind eine Full-Service-Agentur für die Bereiche Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnverrechnung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Durch das große Leistungsspektrum betreuen wir Kunden der unterschiedlichsten Branchen, inklusive Freiberufler und Kleinstunternehmer“, sagt Dr. Michael Klinger, Gründer und Geschäftsführer der Kanzlei. Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit, Erfahrung und verständliche Ausdrucksweise: Das sind die Grundsätze der Kanzlei und die prägen die Beratungen: „Wir beraten persönlich, mit Engagement und Weitsicht.“

Beratungsleistungen können als Rundum-Paket in Anspruch genommen werden oder als Einzelleistungen. Die Auslagerung von Buchhaltungsbereichen, Beratung bei Investitionsentscheidungen und Förderungsangelegenheiten, Aufbau betrieblicher Altersvorsorgen und die Erstellung von Business-Plänen sind nur einige Beispiele. Die Betreuung durch die Kanzlei gibt die Sicherheit, dass trotz der Gesetzesflut und der laufenden Änderungen sämtliche Vorschriften berücksichtigt werden. Zudem nutzen die Experten alle Wahl- und Steuermöglichkeiten optimal: Das spart Geld. Den hohen Beratungsstandard der Kanzlei Dr. Klinger & Rieger sichern die erfahrenen Mitarbeiter und die laufende Weiterbildung. Eine Erstberatung ist in der Kanzlei kostenlos.

Viel Engagement gibt es auch im sozialen Bereich: Mit dem Spendenverein KinderZukunft (www.kinderzukunft.at) hat man es sich zum Ziel gesetzt, bedürftigen Kindern sowie schwer kranken oder körperlich und geistig beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen ein Stück Lebensqualität zurückzugeben. Unterstützt wurden bisher u. a. das Kinderschutzzentrum und Alleinerzieherinnen.


Kontakt:
KRW Dr. Klinger & Rieger
Steuerberatung Salzburg OG


Shopping Arena Alpenstraße
5020 Salzburg , Alpenstraße 107

Tel.: 0662/62 13 17

E-Mail: office@klinger-rieger.at
Internet: www.klinger-rieger.at

Kreditversicherung – Schutz gegen Forderungsausfall

Kreditversicherung - Schutz gegen Forderungsausfall

Die Kreditversicherung ist eine einfache, kostengünstige und flexible Lösung, um Forderungen aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen abzusichern.

Selbst gute Geschäftsbeziehungen bergen mitunter unangenehme Überraschungen: Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, kann auch Ihr Unternehmen schnell in Liquiditätsengpässe geraten. Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, welcher Mehraufwand nötig ist, um einen Forderungsausfall auszugleichen. Bei einem Forderungsausfall von 10.000 Euro müssen Sie bei einer angenommenen Rendite von 4 % vor Steuern einen Mehrumsatz von 250.000 Euro erwirtschaften – und das bei den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Gründe, weshalb Rechnungen offen bleiben, sind mannigfach. Ihr Kunde bemängelt Ihre Leistung und verweigert die Zahlung. Es kommt zu einem langwierigen und teuren Streit vor Gericht. Oder aber Ihr Kunde meldet Insolvenz an und Ihrem Unternehmen droht der Totalausfall.

Beruhigend, wenn Sie sich dann auf eine Kreditversicherung verlassen können. So sind sie rundum gegen die Folgen von Forderungsausfällen abgesichert. Sogar die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten sind bei manchen Anbietern gedeckt, sollte der Streit um Ihre Forderungen vor Gericht ausgetragen werden müssen. Der Abschluss einer Kreditversicherung ist denkbar einfach, gerne helfen wir Ihnen dabei. Wenn die Polizze erstellt ist, bieten fast alle Kreditversicherungen sogenannte Kreditportale an, über die Kunden Ihre Kreditlimite online selbst beantragen oder ändern können. Des Weiteren unterstützen Kreditversicherer Ihre Kunden in der Beurteilung der Bonität Ihrer Vertragspartner und tragen somit zum aktiven Risikomanagement bei.

 

Kurz zusammengefasst sind die wesentlichsten Argumente für eine Kreditversicherung demnach

  • der Forderungsausgleich bei Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden: Im Fall der Zahlungsunfähigkeit Ihres in- oder ausländischen Kunden erhalten Sie einen Ausgleich für Ihre Forderungen.
  • eine schnelle Entschädigung: Hat Ihr Inlandskunde zwei Monate nach Fälligkeit Ihre Rechnung noch nicht bezahlt, erhalten Sie im Rahmen des Nichtzahlungstatbestandes eine Entschädigung.
  • der Schutz bei ausländischen Kunden: Der Versicherer übernimmt für Sie das Inkassoverfahren. Zahlt Ihr Auslandskunde dennoch nicht, werden Sie entschädigt („Protracted default“).
  • die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten bei Inlandskunden: Der Versicherer ersetzt bei bestrittenen Forderungen die Kosten der Rechtsverfolgung und übernimmt die Rechtsverfolgungskosten bei teilbestrittenen Forderungen.
  • die Mitversicherung von Forderungen gegenüber Privatkunden ist möglich.

 

Für Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Herr Bernhard Wiser, akad. Vkfm.

T: +43 662 425 117 DW 41

Erneuerbare Energiequellen – Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen

In vielen Produkten der Versicherungen sind derartige Baulichkeiten oft tarifmäßig für den Privatbereich und die private Nutzung standardmäßig mitversichert. Zur Abklärung, ob Versicherungsschutz vorliegt, ersuchen wir aber trotzdem um Kontaktaufnahme mit uns, wenn eine Errichtung geplant ist oder auch schon besteht. Von diversen Netzbetreibern gab es in der letzten Zeit immer wieder Anfragen an Privatpersonen und Firmeninhaber, ob die Vermietung der Dachfläche und folglich die Errichtung von Solar- oder Photovoltaikanlagen auf fremde Rechnung möglich ist. Wir als Versicherungsmaklerbüro geben zu bedenken, dass durch die Anbringung einer solchen Anlage eine Gefahrenerhöhung beim versicherten Objekt eintritt.

Im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG, Art. 2, Abs 1-3) ist dazu eine Regelung festgeschrieben: „Nach Vertragsabschluss darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrenerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.“ Abhilfe in der Sache kann dann aber trotzdem geschaffen werden. Informieren Sie uns zeitnah, damit wir Ihren Versicherer in schriftlicher Form über den Umstand verständigen können. Anderenfalls können die Folgen im Schadenfall schwerwiegend für Sie sein und reichen von der Kündigung des Versicherungsvertrag bis hin zur Leistungsfreiheit (keine Schadenzahlung) durch den Versicherer. Gleiches gilt für die Anbringung von Antennenanlagen von Mobilfunkbetreibern. Auch diese Baulichkeiten sollten unbedingt gemeldet werden.

 

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herr Erich Schöber

T:+43 662 425117-44

Wunsch nach betrieblicher Altersvorsorge

Zahlreiche Klein- und Mittelunternehmen kennen sich mit der betrieblichen Altersvorsorge eingeschränkt bis gar nicht aus. Laut einer Umfrage der VPI Vermögensplanung fühlen sich lediglich 19% der befragten
Unternehmen diesbezüglich ausreichend informiert. Ansprechpartner in Sachen BAV ist der Steuerberater gefolgt vom Versicherungsmakler. (mehr …)