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Kunst richtig versichert

Nicht nur Zeit sondern auch viel Geld wird von Kunstliebhabern und Kunstsammlern in ihre Leidenschaft investiert. Dies gilt nicht nur für Galerien und Kunsthäuser sondern auch für Privatpersonen. Die Werte der Kunstobjekte sowie der erforderliche Versicherungsumfang werden durch eine herkömmliche Haushaltsversicherung in der Regel nicht ausreichend abgedeckt. Eine Kunstversicherung kann hier Abhilfe schaffen und entsprechenden Versicherungsschutz gewährleisten.

Zu Kunstgegenständen zählen unter anderem Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen, Drucke, Manuskripte, Fotokunst, Grafiken, wertvolles Porzellan, Teppiche, alte Münzen und Briefmar­ken. Auch sind Rahmen, Schutzvergla­sungen, Sockel, Vitrinen und Spezialbeleuchtungen der Kunstgegenstände in der Kunstversicherung mitversichert. In der klassischen Haushaltsversicherung wird zur Findung der Versicherungssumme in der Regel die Quadratmeterbewertungsmethode herangezogen. Hierbei wird die Wohnnutzfläche mit dem vom Versicherer kalkulierten Wert multipliziert. Dieser Wert liegt je nach Ausstattungskategorie zwischen € 1.000,- und € 1.700,-. Ein Objekt mit künstlerischem Wert kann diesen sehr schnell übersteigen, wodurch die obige Bewertungsmethode nicht mehr anwendbar ist.

Die Kunstversicherung wird großteils in Form einer Allriskdeckung (= Allgefahrendeckung) versichert. Dem zufolge ist alles versichert, was nicht bedingungsgemäß ausgeschlossen ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich unter anderem auf:

  • Bruch und Beschädigung
  • selbstverursachte Missgeschicke (Fallen lassen, Umstoßen, etc.)
  • Vandalismus und Diebstahl
  • Bearbeitungsschäden durch Restauratoren
  • Transportschäden

Ein Vorteil der Kunstversicherung ergibt sich auch durch die vereinbarte Entschädigungsleistung. Klassische Haushaltsversicherungen leisten in der Regel bei künstlerischen oder historischen Objekten den Verkehrswert (= der am Schadentag erzielbare Verkaufspreis). Bei einer Kunstversicherung wird bei der Vertragserstellung eine entsprechende Liste inkl. der genauen Wertangaben für die einzelnen Objekte mit dem Versicherer erstellt. Diese Werte werden im Schadenfall herangezogen und stellen die Versicherungsleistung dar. Auch die Wertminderung bei Teilschäden von Serien, Paaren oder Pendants findet in einer Kunstversicherung Deckung.

Für Fragen zum Thema Kunstversicherung informieren wir Sie sehr gerne und bereiten auf Ihre individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Offerte vor.

Ihr Weber & Weber Team!

Tel. +43 662 4251 17

Stephan Zuckerstätter DW 14

Erkrankung der Atemwege Covid 19 – oder auch Virus Sars – COV 2

Für viele Unternehmen stellt das Virus nicht nur wirtschaftlich son­dern auch haftungsrechtlich eine neue Herausforderung dar.

Grundsätzlich gibt es umfangreiche Informationen durch die Wirtschaftskammer für die Bereitstellung von Hygienemaßnahmen für die Mitarbeiter und auch für das Verhalten in Betrieben mit intensivem Kundenkontakt. Dazu zählt auch der Umgang mit Kollegen im Sportverein etc.

Die Unternehmen und Vereine sind auf Grund der Fürsorgepflicht dazu angehalten, die Arbeitnehmer und Mitglieder aber auch Kunden vor Infektionen zu schützen und Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Den Anordnungen und Auflagen der Behörden ist Folge zu leisten.

Wie der Cluster in Ischgl zeigt, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit erst Gerichte über die richtige oder falsche Entscheidung von Personen, Unternehmen und Behörden entscheiden müssen. Um jedoch Haftungsansprüchen wenig Raum zu geben, kann nur eindringlich auf die Präventivmaßnahmen und behördlichen Anweisungen hingewiesen werden. Im Falle einer Anschuldigung wegen einer Ansteckung in einem Unternehmen, Verein etc., ob Mitarbeiter oder Kunde, kann so­mit auf die eingehaltenen Maßnahmen verwiesen werden. Mehr ist dazu nach dem derzeitigen Stand und nach der­zeitiger Kenntnis nicht möglich, Nachschärfungen sind jedoch umzusetzen. So wird aber im Anlassfall durch den Anspruchsteller zu beweisen sein, dass genau in Ihrem Betrieb die Infektion stattgefunden hat und sonst kein Kontakt zu anderen Personen erfolgt ist – ein vermutlich schwieriges Unterfangen, wenn es im Unternehmen keine Erkrankten gibt oder keine Erkrankungen bekannt sind. Eine kurze schriftliche Aufzeichnung über die Handlungsaktivitäten ist sinnvoll und im Bedarfsfall zweckmäßig. Weiters wird es wichtig sein, dass die Mitar­beiter die Firmenleitung unverzüglich über Verdachtsfälle und Erkrankungen verständigen.

Bei Betriebsschließungen ist auf Folgehandlungen Bedacht zu nehmen und die Auftraggeber sind zu informieren, dass die Durchführung nur verzögert oder bei Dringlichkeit gar nicht vorgenommen werden kann. Eine schriftliche Rückmeldung ist zur Absicherung angebracht und vielleicht ist ein Lösungsvorschlag möglich.

Für allfällige Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Tel. +43 662 4251 17

Erich Schöber DW 44

Jetzt NEU: KFZ-Zulassungsstelle im Haus

Weber & Weber bietet seit 02.01.2019 einen neuen Service für alle Kunden an. Um noch schneller zum neuen Auto zu kommen, haben wir seit Be­ginn des Jahres eine Zulassungsstelle an unserem Firmenstandort (Siezen­heimer Straße 35) eingerichtet.
Wir bieten sämtliche Zulassungen für das gesamte Bundesland Salzburg an, inkl. Tennengau „HA”, Pongau ,,JO”, Pinzgau „ZE” u. Lungau „TA”). Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung!
Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Herr Manfred Weber
Tel. +43 662 425 1 17 DW 53

Für Fragen dazu stehen Ihnen  die Schaden- oder Fachabteilung zur Verfügung.

T: +43 662 425117-44

Pension als Minusgeschäft 

Die Hälfte der Pensionsanwärter glauben nicht mit der gesetzlichen Pension das Auslangen zu finden.
Der Umkehrschluß  ist wesentlich beunruhigender.
Wir werden immer älter und bleiben dabei auch noch deutlich länger gesund als es noch vor 20 Jahren
der Fall war. Mit diesen Tatsa­chen erhöhen sich auch die Rei­selust sowie teilweise kostspieli­ge Hobbies wie z.B. gutes Essen, Golf, Segeln, E-Bike, usw.
Die Fixkosten für Hypothek oder Ausbildung der Kinder fal­len zwar zumeist in der Pension weg, dafür kostet die neugewon­nene Freizeit deutlich mehr.
Eine private Pensionsvorsorge ist daher zwingend notwendig, und es ist auch nie zu spät noch mit dem Sparen anzufangen. Die klassi­schen Pensionsversicherungen sind zwar nicht mehr lukrativ, aber es gibt immer noch viele Möglichkeiten rela­tiv sicher gute Zinsen und Gewinne zu erzielen. Sicherheit solle zwar absolute Priorität haben, aber ganz ohne Risiko wird es in Zukunft keine Zinsen bzw. Ge­winne geben. Laut Statistik erwarten sich 51 % der Österreicher eine Verzinsung von 4-6% nach Steuern. Mit viel Sicherheit wird man aber realistisch betrachtet max. 1-2% nach Steuern erreichen können. Die Zeit der Garantieverzinsung ist vorbei!
Ein gesundes Maß an Risiko muss man bereit sein einzugehen, wenn man sich tatsächlich nach Steuern u. Verbrau­cherpreisindex einen Gewinn ausrechnet. Dies kann am ehesten mit einem Fondssparplan erwirt­schaftet werden. Eine breite Streuung macht es möglich, das Risiko sehr gering zu halten. Es ist darauf zu achten, dass die Kosten seitens des Versicherers gering und die Fonds sehr fle­xibel sind. Flexibilität zeichnet sich dahingehend aus, dass der Fondsmanager schnell auf di­verse Marktsituationen reagie­ren kann. Die „switches und shifts” sollten weitestgehend kostenlos sein.
Da diese und weitere Merkmale für den Laien sehr schwer erkennbar sind, beraten wir Sie gerne, um für die Zu­kunft finanziell bereit zu sein.
Herr Manfred Weber
Tel. +43 662 425 1 17 DW 53

Für Fragen dazu stehen Ihnen  die Schaden- oder Fachabteilung zur Verfügung.

T: +43 662 425117-44

Elementarversicherung  Naturkatastrophen und Unwetter 

Wie uns die vergangenen Jah­re und besonders der letzte Winter gezeigt haben, ist der Schutz im Bereich der Elementarversicherung sehr wichtig und kann bei großen Schä­den existenzbedrohend sein.
In der Sturm- und Elementarversi­cherung sind Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Stein­Schmelzwasser, Hochwasser, Über-schwemmung, Lawinen, Muren, auch Dachlawinen mitversichert. Es besteht auch die Möglichkeit Schäden durch Erdbeben zu versichern, häufig jedoch nur mit einer geringen Versicherungs­summe. Optische Schäden an Gebäu­den, meist der Dachdeckung, können ebenfalls versichert werden. Zu erwähnen sind noch die Aufräum- und Abbruchkosten, die prozentuell einge- schlossen werden. Je nach Versicherungsgesellschaft und den entsprechenden Produktjahr­gängen gibt es beim Deckungsumfang (Versicherungsschutz) oft sehr große Unterschiede bzw. auch Einschränkun­gen bei den Versicherungssummen. Auf zusätzlich oder nachträglich an­gebrachte Solar-/Photovoltaikanlagen, Pools mit Abdeckungen, Sonnensegel, Gartenlauben oder Gartenhütten, Gartenmöbel, gemauerte Gartengriller, Wäschespinnen und Kulturen, wie Sträucher und Bäume, erlauben wir uns besonders hinzuweisen. Diese Sa­chen können über Zusatzdeckungen oder ein Premiumpaket eingeschlossen werden.
Zur Abklärung Ihres persönlichen Ver­sicherungsschutzes und diesbezügli­cher Fragen laden wir Sie sehr gerne zu einem Gespräch mit Ihrem persönliehen Berater oder unserer Fachabtei- lung ein. Sollten wir Ihr Interesse geweckt ha­ben, steht Ihnen unsere Schadensab­teilung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Herr Erich Schöber,
Leiter der Schadensabteilung
Tel. +43 662 425 1 17 DW 44

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Schlüsselsafe: Kein Versicherungsschutz bei Einbruch?

Schlüsselsafes sind kleine Metallkäst­chen, montiert an Hauswänden. Sie dienen zur Verwahrung von Haus- oder Wohnungsschlüssel und geben die­ se nach Eingabe des Codes frei. Im Umgang damit raten wir zur Vorsicht, denn in den Produkten der meis­ten Versicherungsun­ternehmen sind diese Safes nicht bzw. nur mit eingeschränkten Summengren­zen versichert.
Schlüsselsafes werden von Wohnungs­vermietern ebenso wie von Pflegekräf­ten genützt. Die kleinen Metallkästchen an Hauswänden beinhalten den Schlüs­sel zu einem Haus bzw. zu einer Woh­nung. Durch die Eingabe eines Codes kommen beispielsweise Rot-Kreuz-Mit­arbeiter oder Heimhilfen unkompliziert an den Haus- oder Wohnungsschlüssel. Vor allem im Pflegebereich ist dies ein gängiges Modell, wenn die Patienten nicht mehr mobil sind.
Seit Sommer 2018 wurde über dieses Thema in diversen Medien berichtet. Aussagen wie jene, dass in alten Pro­dukten kein Schutz besteht, jedoch alle seit 2014 abgeschlossenen Verträge die­sen Schutz beinhalten, sind schlichtweg falsch.
Ergebnis unserer Marktanalyse 
Aus heutiger Sicht bieten derzeit die meisten Versicherer keinen Schutz bei einem Einbruchdiebstahl mit gestohle­nem Schlüssel aus dem Schlüsselsafe. Eine geringe Zahl von Versicherungsun­ternehmen deckt dieses Risiko voll bzw. mit eingeschränkten Versicherungssummen. Jene Versicherer, welche Versiche­rungsschutz bieten, geben jedoch die Sicherheitsklasse der Schlüsselsafes als auch die Art der Montage vor. Werden die Vorgaben des Versi­cherungsunternehmens nicht erfüllt, besteht Leistungsfreiheit.
Der Ausschluss aller Vers iche ru ngsu nter­ nehmen wird jedoch aufgehoben, wenn sich eine Person im Haus bzw. in der Wohnung aufhält. In diesem Fall spricht man nicht von einem Einbruchdiebstahl, sondern von einem Einschleichdiebstahl bzw. einer Beraubung innerhalb der Ver­sicherungsräumlichkeiten. Bei pflegebe­dürftigen Personen ist die Anwesenheit einer Person in den meisten Fällen ge­geben.
Unsere Empfehlung: 
Wird ein Schlüsselsafe im Bereich der Pflege für Heimhilfen, Rotes Kreuz, Notarzt, etc. verwendet und die pfle­gebedürftige Person befindet sich stets in den Versicherungsräumlichkeiten, besteht bei allen Versicherungsuntr­nehmen ausreichender Versicherungs­schutz.
Wird ein Schlüsselsafe im Bereich der Wohnungsvermietung bzw. für Reini­gungspersonal oder für Familienmit­glieder verwendet, ist dringend eine Überprüfung des Versicherungsschutzes notwendig. Wir raten in diesen Fällen von einer Verwendung ab bzw. wird ein Versicherungswechsel in den meisten Fällen unumgänglich.
Herr Helmut Zuckerstätter
+43 662-425117-11

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T: +43 662 425117-44

Die Schadenmeldung des Versicherten

Ein enorm wichtiger Beitrag für dieSchadenbearbeitung sind die Infor­
mationen zu einem Leistungsfall. Eine einfache „Eselsbrücke” mit den ,,fünf W-Fragen” soll dabei helfen: wer, was, wann, wie, wo?
Wer hat den Schaden verursacht, was ist geschehen, wann war der Leistungsfall, wie ist es zum Schaden gekommen, genauer Hergang und wo war die Örtlichkeitl?
Für den Kfz-Bericht gibt es dazu den Europäischen Unfallbericht, der bei entsprechender Ergänzung all diese Fragen beantworten lässt. Auch über unsere Homepage können über den Servicebereich Formulare sowie Schadenmeldungen bezogen und bearbeitet werden.
Warum muss eine Schadenmel­dung gemacht werden? 
Der Versicherer ist unverzüglich von einem Leistungsfall zu verständigen. Das übernehmen wir gerne für unsere Kunden, aber es sind dazu Rahmenin­formationen, wie schon beschrieben, notwendig.
Neben der Meldung sind auch weitere Veranlassungen notwendig, wie eventu­ell die Anzeige bei der Polizei, die Ein­holung von Kostenvoranschlägen, die Übermittlung von Fotos, Bereitstellun­gen für Besichtigung etc. D.h. der Versi­cherer ist über die Ursache und Höhe des Schadens zu verständigen und es muss die Prüfungsmöglichkeit gegeben und gewahrt bleiben. Zur Schadenauf­klärung sind wahrheitsgetreue Anga­ben ebenso wichtig, wie zur Schaden­minderung beizutragen. Erfahrungen mit den Versicherungen in der letzten Zeit zeigen, dass eben diese Obliegenheiten immer wieder verwendet werden, um eine Leistung zu versagen.
Für Fragen zu Schäden oder Schaden­meldungen rufen Sie einfach bei uns an.
Ihr Weber & Weber – Schadenteam Tel. : +43 662-425117 DW 44

Für Fragen dazu stehen Ihnen  die Schaden- oder Fachabteilung zur Verfügung.

T: +43 662 425117-44

Chatbot versus Mensch

Wenn es um Kundenservice geht, dann möchten die Menschen
gerne, dass es schnell geht und ihnen geholfen wird. Das darf auch gerne eine Maschine übernehmen – lieber ist den Kunden aber das Gespräch mit ei­nem Menschen.
Das Gespräch verläuft vielverspre­chend. Im Chatfenster des Unterneh­mens taucht unmittelbar Text auf, die ersten generellen Fragen werden rasch beantwortet. Als die Fragen zu kompli­ziert werden und die Sachlage für die Software nicht mehr zu bewältigen ist, wird die Anfrage an einen Mitarbeiter weitergeleitet, der sich im Chat auf Nachfrage auch zu erkennen gibt: ,,Sie sprechen mit Hr. X von der Firma Y => Bot hat Ihr Gespräch an mich weiter­geleitet.”
Wenn es nach Expertenmeinungen geht, dann hat die Software die Kom­munikationssituation fast richtig ge­löst. Im Idealfall wäre der Übergang von Maschine zu Mensch aber vorher angekündigt worden. ,,Die Menschen wollen unbedingt wissen, ob sie mit einer Maschine oder einem Menschen sprechen. Diese Transparenz ist sehr wichtig.”
Fachleute haben sich für eine Studie ,,Virtuelle Persönliche Assistenten, Chatbots und Co” mit den Wünschen von Käufern, Versicherungskunden oder Vereinsmitgliedern im Chatbot­Kontakt auseinandergesetzt. 1006 Menschen zwischen 18 und 65 Jahren wurden nach ihren Erfahrungen, ihrem Umgang und ihrer Haltung zu techni­schen Helfern im Kundenservice be­fragt.
Die finden sich mittlerweile überall: Sowohl als kleines Fenster auf Websei­ten, als Dialog im Facebook-Messenger, wie auch in Fluglinien bei TV-Sendun­gen oder als Sprachsteuerung in Fahr­zeugen. ,,Sprache ist ein wichtiger Ka­nal”, sagen Experten. Die Eingabe per Tastatur wäre zwar vielen vertrauter. Aber ein Sprachangebot zu pflegen, sei für einen guten Kundenservice unum­gänglich. Ein wachsender Markt. Marktforscher erwarten, dass der Um­satz mit Robotic Process Automation (RPA) von 680 Millionen Dollar in die­sem Jahr auf 2,4 Milliarden Dollar im Jahr 2020 wächst. Vor allem Banken, Versicherungen, Versorger und Tele­kommunikationsanbieter profitieren von den Softwarelösungen im Kundenkon­takt.
Einige Banken in Deutschland operie­ren schon länger mit Chatbots und haben allein im Oktober rund zehntausende Unique User über den Bot des jeweiligen Finanz-Portals betreut. ,,Chatbot-Lösungen erhöhen das Ser­vice-Level der BankenNersicherungen nachhaltig und bedienen das zentrale Kundenbedürfnis, schnell und einfach die richtige Information zu erhalten – auch außerhalb der Geschi\ftszeiten”, so ein Banker.
Dabei ist die ständige Verfügbarkeit den Kunden bei der Wahl des Mediums zur Kontaktaufnahme weniger wichtig, als man meinen sollte. 54 % der Be­fragten gaben in der Studie an, dass 24-Stunden-Service an sieben Tagen sehr wichtig sei. Und Unternehmen müssen auch nicht auf allen digitalen Hochzeiten tanzen – nicht jeder Weg müsse zur Verfügung stehen, schließen die Autoren der Studie. Wichtiger sei es, dass das Angebot leicht zu bedienen sei, was 90 % als wichtig erachten, was noch von Freundlichkeit (92 %) und Fachkompetenz (96 %) übertroffen wird. Diese Werte stiegen allesamt im Vergleich zum Vorjahr. Nur der Wunsch nach einer Verfügbarkeit rund um die Uhr nicht.
Herr Erwin Weber jun. Mobil: +43 676 76845949441 Tel.: +43 662 425117 DW 41

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D&O Versicherungen  – eine sinnvolle Absicherung für Manager?

Unternehmensleiter, also Vorstän­de, Aufsichtsräte und Geschäfts­
führer von Kapitalgesellschaften, leben riskant. Dies betrifft nicht nur Organe von in der Öffentlichkeit stehenden oder an der Börse notierten Großun­ternehmen, sondern im vermehrten Ausmaße auch mittelständische und kleine Unternehmen.
Einerseits werden von den Organen mutige und schnelle unternehmerische Entscheidungen verlangt, andererseits drohen ihnen schon bei leichter Fahr­lässigkeit erhebliche Haftungsrisiken in der Form, dass sie persönlich unbe­schränkt und mit dem gesamten – auch privaten -Vermögen haften müssen. Ein durch Ertrags-, Kosten- und Wett­bewerbsdruck geprägtes schwieriges konjunkturelles wirtschaftliches Um­feld und das Erfordernis, auf Verände­rungen des Marktes in immer kürze­ren Zeiträumen reagieren zu müssen, tragen neben der stetigen Verschärfung der Haftungsgrundlagen dazu bei, dass die Führung eines Unternehmens heu­te für das Management mit teilweise Existenz bedrohenden finanziellen Ri­siken verbunden ist.
Falls Schadenersatzansprüche erho­den Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern (Beweislastumkehr). Die Haftung besteht nicht nur gegen­über Dritten (Außenhaftung), sondern auch gegenüber dem eigenen Unter­nehmen (sog. Innenansprüche).
Die D&O Versicherungen (Directors & Officers Liability lnsurance), auch Managerhaftpflicht-Versicherungen ge­nannt, bieten die Möglichkeit, derartige Risiken abzusichern.
Auch eine „persönliche D&O” ist mög­lich. Diese Variante hat den Vorteil, dass das Organ (auch für Vorstände, Auf­sichtsräte und Geschäftsführer) diesen Schutz für sich persönlich abschließen kann und selbst Versicherungsnehmer ist. Der Arbeitgeber weiß in diesem Fall vom Bestehen der Versicherung nichts.
Auf Grund unserer Erfahrung auf dem Gebiet der D&O-Versicherung können wir eine optimale Versicherungslösung anbieten und damit eine allfällige Er­nüchterung im Schadenfall vermeiden. Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gerne zurVerfügung.
Herr Bernhard Wiser, akad.V kfm. Mobil: +43 676 845949423
Tel.: +43 662 425117 DW 23

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Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge in Österreich

Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen M 1 (Personen-/Kom­
binationskraftwagen) und N 1 (Last­kraftwagen bis 3,St) vom 1. November bis 1 5. April bei winterlichen Fahr­bahnverhältnissen, wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, nur in Betrieb nehmen, wenn an al­len Rädern Winterreifen montiert sind. Des Weiteren müssen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sein, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Der Lenker darf Schneeketten nur lieh ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahr­bahn nicht beschädigen können.
Bester Winterreifen 2019 
Bitte beachten Sie beim Erwerb Ih­rer neuen Winterreifen genau auf die Dimension. Einfach nur .zu „googeln”, welche Marke heuer bei den Reifen­tests am besten abgeschnitten hat, ist zu wenig. Bestimmte Hersteller ha­ben beispielsweise für Kleinwagen die besten Reifen, andere wiederum sind für größere Fahrzeuge besser! Der ÖAMTC Reifentest ist in diesem Fall relativ genau und empfehlenswert.
Herr Manfred Weber
Tel.: +43 662 425 117 DW 53

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