Schlüsselsafe: Kein Versicherungsschutz bei Einbruch?

Schlüsselsafe: Kein Versicherungsschutz bei Einbruch?

Schlüsselsafes sind kleine Metallkäst­chen, montiert an Hauswänden. Sie dienen zur Verwahrung von Haus- oder Wohnungsschlüssel und geben die­ se nach Eingabe des Codes frei. Im Umgang damit raten wir zur Vorsicht, denn in den Produkten der meis­ten Versicherungsun­ternehmen sind diese Safes nicht bzw. nur mit eingeschränkten Summengren­zen versichert.
Schlüsselsafes werden von Wohnungs­vermietern ebenso wie von Pflegekräf­ten genützt. Die kleinen Metallkästchen an Hauswänden beinhalten den Schlüs­sel zu einem Haus bzw. zu einer Woh­nung. Durch die Eingabe eines Codes kommen beispielsweise Rot-Kreuz-Mit­arbeiter oder Heimhilfen unkompliziert an den Haus- oder Wohnungsschlüssel. Vor allem im Pflegebereich ist dies ein gängiges Modell, wenn die Patienten nicht mehr mobil sind.
Seit Sommer 2018 wurde über dieses Thema in diversen Medien berichtet. Aussagen wie jene, dass in alten Pro­dukten kein Schutz besteht, jedoch alle seit 2014 abgeschlossenen Verträge die­sen Schutz beinhalten, sind schlichtweg falsch.
Ergebnis unserer Marktanalyse 
Aus heutiger Sicht bieten derzeit die meisten Versicherer keinen Schutz bei einem Einbruchdiebstahl mit gestohle­nem Schlüssel aus dem Schlüsselsafe. Eine geringe Zahl von Versicherungsun­ternehmen deckt dieses Risiko voll bzw. mit eingeschränkten Versicherungssummen. Jene Versicherer, welche Versiche­rungsschutz bieten, geben jedoch die Sicherheitsklasse der Schlüsselsafes als auch die Art der Montage vor. Werden die Vorgaben des Versi­cherungsunternehmens nicht erfüllt, besteht Leistungsfreiheit.
Der Ausschluss aller Vers iche ru ngsu nter­ nehmen wird jedoch aufgehoben, wenn sich eine Person im Haus bzw. in der Wohnung aufhält. In diesem Fall spricht man nicht von einem Einbruchdiebstahl, sondern von einem Einschleichdiebstahl bzw. einer Beraubung innerhalb der Ver­sicherungsräumlichkeiten. Bei pflegebe­dürftigen Personen ist die Anwesenheit einer Person in den meisten Fällen ge­geben.
Unsere Empfehlung: 
Wird ein Schlüsselsafe im Bereich der Pflege für Heimhilfen, Rotes Kreuz, Notarzt, etc. verwendet und die pfle­gebedürftige Person befindet sich stets in den Versicherungsräumlichkeiten, besteht bei allen Versicherungsuntr­nehmen ausreichender Versicherungs­schutz.
Wird ein Schlüsselsafe im Bereich der Wohnungsvermietung bzw. für Reini­gungspersonal oder für Familienmit­glieder verwendet, ist dringend eine Überprüfung des Versicherungsschutzes notwendig. Wir raten in diesen Fällen von einer Verwendung ab bzw. wird ein Versicherungswechsel in den meisten Fällen unumgänglich.
Herr Helmut Zuckerstätter
+43 662-425117-11

Für Fragen dazu stehen Ihnen  die Schaden- oder Fachabteilung zur Verfügung.

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