Schlüsselsafe: Kein Versicherungsschutz bei Einbruch?
Schlüsselsafes sind kleine Metallkästchen, montiert an Hauswänden. Sie dienen zur Verwahrung von Haus- oder Wohnungsschlüssel und geben die se nach Eingabe des Codes frei. Im Umgang damit raten wir zur Vorsicht, denn in den Produkten der meisten Versicherungsunternehmen sind diese Safes nicht bzw. nur mit eingeschränkten Summengrenzen versichert.
Schlüsselsafes werden von Wohnungsvermietern ebenso wie von Pflegekräften genützt. Die kleinen Metallkästchen an Hauswänden beinhalten den Schlüssel zu einem Haus bzw. zu einer Wohnung. Durch die Eingabe eines Codes kommen beispielsweise Rot-Kreuz-Mitarbeiter oder Heimhilfen unkompliziert an den Haus- oder Wohnungsschlüssel. Vor allem im Pflegebereich ist dies ein gängiges Modell, wenn die Patienten nicht mehr mobil sind.
Seit Sommer 2018 wurde über dieses Thema in diversen Medien berichtet. Aussagen wie jene, dass in alten Produkten kein Schutz besteht, jedoch alle seit 2014 abgeschlossenen Verträge diesen Schutz beinhalten, sind schlichtweg falsch.
Ergebnis unserer Marktanalyse
Aus heutiger Sicht bieten derzeit die meisten Versicherer keinen Schutz bei einem Einbruchdiebstahl mit gestohlenem Schlüssel aus dem Schlüsselsafe. Eine geringe Zahl von Versicherungsunternehmen deckt dieses Risiko voll bzw. mit eingeschränkten Versicherungssummen. Jene Versicherer, welche Versicherungsschutz bieten, geben jedoch die Sicherheitsklasse der Schlüsselsafes als auch die Art der Montage vor. Werden die Vorgaben des Versicherungsunternehmens nicht erfüllt, besteht Leistungsfreiheit.
Der Ausschluss aller Vers iche ru ngsu nter nehmen wird jedoch aufgehoben, wenn sich eine Person im Haus bzw. in der Wohnung aufhält. In diesem Fall spricht man nicht von einem Einbruchdiebstahl, sondern von einem Einschleichdiebstahl bzw. einer Beraubung innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten. Bei pflegebedürftigen Personen ist die Anwesenheit einer Person in den meisten Fällen gegeben.
Unsere Empfehlung:
Wird ein Schlüsselsafe im Bereich der Pflege für Heimhilfen, Rotes Kreuz, Notarzt, etc. verwendet und die pflegebedürftige Person befindet sich stets in den Versicherungsräumlichkeiten, besteht bei allen Versicherungsuntrnehmen ausreichender Versicherungsschutz.
Wird ein Schlüsselsafe im Bereich der Wohnungsvermietung bzw. für Reinigungspersonal oder für Familienmitglieder verwendet, ist dringend eine Überprüfung des Versicherungsschutzes notwendig. Wir raten in diesen Fällen von einer Verwendung ab bzw. wird ein Versicherungswechsel in den meisten Fällen unumgänglich.
Herr Helmut Zuckerstätter
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