Rätsel Kreisverkehr?!

14 Feb

Rätsel Kreisverkehr?!

Unfälle im Kreisverkehr bzw. bei der Einfahrt in den Kreisverkehr werfen meist die Frage nach der Vorrangregelung auf.

Grundsätzlich kann der Kraftfahrer davon ausgehen, dass in den meisten europäischen Ländern die Vorschriften zum Verhalten im Kreisverkehr ähnlich sind, die Unterschiede betreffen nur das Blinken und die Vorfahrt.  In Österreich ist der Kreisverkehr gemäß § 2 StVO als kreisförmig oder annähernd kreisförmig verlaufende Fahrbahn beschrieben. Der Verkehr ist in eine Richtung bestimmt.  Der bestehende Rechtsvorrang wird bei fast jedem Kreisverkehr durch das Verkehrszeichen „Vorrang geben“ aufgehoben.  Wer einfährt, muss daher warten.  Der Vorrang bezieht sich somit auf alle Fahrstreifen im Kreisverkehr.  Bei einem Unfall trifft daher meist denjenigen die Schuld, der die Fahrspur kreuzt. Beim Verlassen des Kreisverkehrs  gibt es die gesetzliche Verpflichtung rechts zu blinken.

Eine Sonderform des Kreisverkehrs stellen die mehrspurigen Ausführungen und die Bypasslösungen dar.  Bei den mehrspurigen Varianten ist auf die Bodenmarkierung  und weiters die Hinweisschilder vor der Einfahrt zu achten, die meist eine Hilfe für die Wahl des richtigen Fahrstreifens sind. Für den Spurwechsel im Kreisverkehr gilt die Vorrangregel, das heißt, wer den Fahrstreifen wechselt oder kreuzt, hat den Vorrang einzuräumen und hat darauf zu achten, dass dies ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer  möglich ist.

Bei der Bypasslösung werden einzelne, kleinere Straßen durch die Einmündung in den Kreisverkehr zusammengefasst, während die stärker frequentierte Straße am Kreisverkehr vorbeigeführt wird.

Verkehrsexperten empfehlen für die Fahrt im Kreisverkehr eine defensive und vorausschauende Fahrweise.


Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Herr Erich Schöber
Tel. +43 662 425117, DW 44