Erneuerbare Energiequellen – Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen

29 Jun

Erneuerbare Energiequellen – Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen

In vielen Produkten der Versicherungen sind derartige Baulichkeiten oft tarifmäßig für den Privatbereich und die private Nutzung standardmäßig mitversichert. Zur Abklärung, ob Versicherungsschutz vorliegt, ersuchen wir aber trotzdem um Kontaktaufnahme mit uns, wenn eine Errichtung geplant ist oder auch schon besteht. Von diversen Netzbetreibern gab es in der letzten Zeit immer wieder Anfragen an Privatpersonen und Firmeninhaber, ob die Vermietung der Dachfläche und folglich die Errichtung von Solar- oder Photovoltaikanlagen auf fremde Rechnung möglich ist. Wir als Versicherungsmaklerbüro geben zu bedenken, dass durch die Anbringung einer solchen Anlage eine Gefahrenerhöhung beim versicherten Objekt eintritt.

Im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG, Art. 2, Abs 1-3) ist dazu eine Regelung festgeschrieben: „Nach Vertragsabschluss darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrenerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.“ Abhilfe in der Sache kann dann aber trotzdem geschaffen werden. Informieren Sie uns zeitnah, damit wir Ihren Versicherer in schriftlicher Form über den Umstand verständigen können. Anderenfalls können die Folgen im Schadenfall schwerwiegend für Sie sein und reichen von der Kündigung des Versicherungsvertrag bis hin zur Leistungsfreiheit (keine Schadenzahlung) durch den Versicherer. Gleiches gilt für die Anbringung von Antennenanlagen von Mobilfunkbetreibern. Auch diese Baulichkeiten sollten unbedingt gemeldet werden.

 

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herr Erich Schöber

T:+43 662 425117-44