Die betriebliche Altersvorsorge

14 Feb

Die betriebliche Altersvorsorge

Für jede Zielgruppe das passende Vorsorgeinstrument

Es gibt in Österreich unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersvorsorge (dritte Säule der Alterspension). Schon seit Längerem ist es unumstritten, dass unser staatliches Pensionssystem nicht mehr ausreicht, um zukünftig alle bisher erworbenen „fiktiven“ Pensionsansprüche zu erfüllen. Darum ist es besonders wichtig, sich nicht nur auf den Staat zu verlassen, sondern auch privat (mittels Bausparer, Lebensversicherungen, Fondssparplan, o.ä.) und betrieblich vorzusorgen. Leider ist es in Österreich nach wie vor nur möglich eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, wenn sich der Arbeitgeber grundsätzlich dafür entscheidet. Da nicht nur die Arbeitnehmer steuerliche Begünstigungen haben, sondern auch der Betrieb, sollte man eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um die Vorteile zu erkennen.

Die unterschiedlichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Die Abfertigungsversicherung für Arbeitnehmer, die sich noch im „alten“ Abfertigungssystem befinden
    Das Auslagern mittels Abfertigungsversicherung dient u.a. auch zur Bilanzbereinigung und zur Sicherung von Liquidität in der Firma.
  • Zukunftssicherung (§3), das steuerfreie Gehalt
    Bis zu € 300 jährlich kann der Arbeitgeber, dem jeweiligen Arbeitnehmer in Form einer Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zukommen lassen. Dies ist steuerfrei, nicht nur für den Arbeitnehmer sondern auch für den Arbeitgeber (auch sozialversicherungsfrei).
  • Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung, das intelligente Gehaltsmodell, steuerbegünstigt für Arbeitnehmer, lohnnebenkostenfrei für Arbeitgeber
  • Pensionszusage, die Firmenpension für Chefs und Leistungsträger
    Machen Sie aus einem Firmenvermögen ein Privatvermögen. Eine Pensionszusage kann einerseits die Lücke zwischen Aktivbezug und Alterspension deutlich reduzieren, anderseits als Instrument für Mitarbeiterbindung dienen. Jedenfalls ist die Pensionszusage steuerlich absetzbar!

Für eine ausführliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Herr Manfred Weber, zertifizierter BAV-Spezialist,
Tel. +43 662 425 117 DW 53