Bergekosten beim Totalschaden

04 Jan

Bergekosten beim Totalschaden

Unternehmer sind tagtäglich mit weitreichenden Entscheidungen konfrontiert. In den Abläufen mit Kunden, Banken, Versicherungen aber auch im normalen Arbeitsalltag fallen

unzählige Probleme an, die meistens vom Besitzer eine sofortige Lösung erfordern. Für den Bereich Versicherungen stehen diverse Versicherungsprodukte, die das finanzielle Risiko minimieren können, zur Verfügung.

Aufgrund der immer schwieriger werdenden finanziellen Lage haben schon viele Fuhrparkbesitzer für ihre teuren LKW-Flotten eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Einerseits, weil es oft die Bank wegen einer Vinkulierung fordert, anderseits aus Vorsicht, um im Total- und Teilschadenfall den finanziellen Verlust nicht selbst tragen zu müssen.

Vielen Fuhrparkmanagern und Flottenbesitzern ist aber nicht bekannt, dass der Versicherer lediglich im Teilschaden die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahr­zeuges bis zur nächsten Werkstatt, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur des Fahrzeuges in der Lage ist, bezahlt. Das heißt im Umkehrschluss aber, dass weitere Transportkosten zur „Haus- oder Heimwerkstatt” vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen sind.

Im Totalschaden sind außerdem keine Bergungs- und Verbringungskosten versichert. Dazu ein kleines Beispiel: Ein LKW gerät auf einer bergigen Forststraße über den Fahrbahnrand und stürzt über die Böschung in die Tiefe. Nach zahlreichen Überschlägen bleibt der LK W schlussendlich an einem Baum hängen, am Fahrzeug entsteht Totalschaden. Die Bergung aus dem unwegsamen Gelände ist nur mittels eines Spezialunternehmens möglich, die Kosten dafür sind enorm. Neben den Bergekosten durch Spezialgeräte, müssen Vorbereitungen getroffen werden, um die Bergung fachmännisch durchführen zu können. Diese Kosten sind nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt und gehen zu Lasten des Besitzers. Um hier in solchen Schadenfällen keine böse Überraschung erleben zu müssen, empfehlen wir, im Rahmen von speziellen Fuhrparkvereinbarungen diese Bergekosten ausreichend hoch zu versichern. Viele ältere Vereinbarungen beinhalten zwar schon Bergekosten, diese sind jedoch meist für derartige Fälle als zu niedrig an­zusehen. Wir empfehlen hier, Versicherungssummen von mindestens EUR 30.000,- auf Erstes Risiko und mehr abzuschließen. Auf Grund unserer Erfahrung mit großen Fuhrparks können wir hier für Sie optimale Versicherungslösungen anbieten und damit eine allfällige Ernüchterung im Schadenfall vermeiden.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Tel. +43 662 4251 17

Bernhard Wiser DW 23