Zusätzliche Gefahren – Versicherungsschutz?

Zusätzliche Gefahren – Versicherungsschutz?

Unser Kunde errichtet vor einiger Zeit ein neues Eigenheim, das durch uns nach den neuesten und bestmöglichen Bedingungen versi­chert wird. In weiterer Folge gestaltet er seinen Garten großzügig um (z.B. neues großes Sonnensegel, Gartenpool mit Abdeckung, Solarheizungsanlage). Im Verlauf eines Beratungsgespräches und unserer Nachfrage wegen Änderungen etc. erwähnt er jedoch die Neuanschaffungen nicht. Es kommt, wie es kommen muss: Bei einem heftigen und plötzlich auftretenden Gewitter mit Sturm und Hagel kann das Sonnensegel nicht mehr rechtzeitig eingefahren und auch die Poolabdeckung nicht mehr eingerollt werden. Der Schaden ist enorm!

Im Zuge der Schadenmeldung wird schnell klar, dass für die Schäden kein Versicherungsschutz bestehen wird. Dies bestätigt schließlich auch der Versicherer, der eine Ablehnung ausspricht. Der Kunde bleibt somit auf seinem Schaden sitzen.

Was war geschehen? Durch die Nicht­bekanntgabe der zusätzlichen Anschaffungen konnten wir für keinen Versicherungsschutz sorgen. Die Mehrprämie wäre für den Pool samt Technik bzw. das Sonnensegel gering gewesen. Trotz bestmöglichem Versicherungsschutz sind Zusatzgefahren (z.B. Pools, Sonnensegel, Pergolen, Lauben, Spielplatzeinrichtungen, ge­mauerte Gartengriller, Gartenmöbel usw.) immer gesondert zu versichern und nur selten in der „Grunddeckung” enthalten.

Unsere Fach- und Schadenabteilung stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Tel. +43 662 425117 Erich Schöber DW 44