Veränderung ist ein Teil des Lebens – Teil 2
Welche Änderungen Sie uns unbedingt anzeigen sollten
Im Kundenmagazin 2/2017 – Teil 1 – haben wir uns mit den Auswirkungen in den Personensparten bzw. rund um das Thema Kfz auseinander gesetzt. Nun geht es um Änderungen in den Sachsparten:
Ankauf einer unbebauten Liegenschaft
Auch eine unbebaute Liegenschaft kann zu einem Haftpflichtschaden führen. Bitte informieren Sie uns daher unverzüglich. Wir werden eine Versicherungslösung finden.
Zu- und Umbauten an Ihrem Eigenheim
Der Wintergarten ist gemütlich, der neue Pool bewährt sich im Sommer, die Außenküche macht Spaß, für die Kinder wurde der Dachboden ausgebaut, im neuen Gartenhaus lassen sich viele Sachen problemlos verstauen, mit der Photovoltaikanlage produzieren wir unseren eigenen Strom usw.
All diese Änderungen sind jedoch nicht automatisch mitversichert.
Es ist daher wichtig, uns etwaige Umbauten/Adaptierungen unverzüglich mitzuteilen, um Ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen zu können.
Werterhöhung in den eigenen vier Wänden
Der Versicherungsschutz in der Haushaltsversicherung leitet sich grundsätzlich aus der Anzahl der m2 der Wohnnutzfläche ab. Die Richtsätze der Versicherungsunternehmen je m2 Wohnnutzfläche sind sehr ähnlich.
Die Werte sind jedoch nur Durchschnittswerte und können von den tatsächlichen Inhaltswerten erheblich abweichen.
Sehr oft wird im Rahmen einer Wohnungssanierung der Inhaltswert wesentlich erhöht. Bei neuen Badezimmern kann man sich finanziell richtig austoben. Auch bei neuen Küchen sind nach oben keine Grenzen gesetzt.
Neue Freizeitgeräte wie z.B. Mountain- oder E-bikes etc. können ebenfalls zu einer notwendigen Anpassung der Versicherungssumme führen.
Wohnungskauf als Investment
Eine Wohnung kaufen und vermieten ist aufgrund der geringen Zinsen sehr beliebt.
Aber auch eine vermietete Wohnung sollte richtig versichert werden. Ein guter Mietvertrag schützt nur bedingt. Die eigene Einrichtung sollte jedenfalls geschützt sein. Ebenso ist ein Mietrechtschutz empfehlenswert.