Maschinenbruchversicherung für LKW

13 Mrz

Maschinenbruchversicherung für LKW

Eine sinnvolle Alternative zur Vollkasko?

In der jüngeren Vergangenheit kommt es bei kaskoversicherten LKW-Unfällen vermehrt zu Problemen in der Schadenabwicklung. Stürzt ein LKW oder eine Arbeitsmaschine beim Abladen um, lehnen Versicherer entweder den Schaden zur Gänze ab oder nehmen eine empfindliche Leistungskürzung  vor. Da diese Vorgehensweise berechtigt ist  und ob es für Sie als Kunden bessere Möglichkeiten der Absicherung für derartige Schäden gibt, möchten wir im nachstehenden Artikel erörtern.

Als Argument für die Ablehnung bzw. Kürzung wird von den Versicherungen der sogenannte Verwindungs- oder Betriebsschaden angeführt. Dabei erfolgt eine Verwindung des Fahrgestells, bevor der LKW umstürzt. Meistens ereignen sich derartige Schäden beim Abladen. Die Kippvorrichtung ist dabei aufgeklappt, aufgrund des Gewichts der Last  oder der Bodenbeschaffenheit beginnt der LKW zu kippen. Daraus resultiert eine  Verwindung des Fahrgestells. In den aktuellen Kaskobedingungen der österreichischen Versicherer sind derartige Schäden nicht versichert!

Eine weitere Deckungslücke der Kaskoversicherung sind innere Betriebsschäden. Dies sind Schäden, die nicht darauf zurückzuführen sind, dass eine versicherte Gefahr von außen auf die versicherte Sache einwirkt. Derartige Schäden müssen nicht vorhersehbar und nicht auf Verschleiß zurückzuführen sein. Darunter fallen das Festgehen eines Zylinders im Motor infolge von Überhitzung aufgrund von zu geringem Ölstand oder auch ein Getriebeschaden wegen Überlastung. Aber auch Schäden am Hydrauliksystem gelten als nicht versichert.

In der nachstehenden Gegenüberstellung wollen wir die Unterschiede verdeutlichen:

  • In den Bedingungen von Kaskoversicherungen gilt das versicherte Fahrzeug gegen genau definierte Gefahren durch Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch Naturgewalten, Brand oder Explosion, Diebstahl, Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag etc. als versichert.
  • Aus der Übersicht sind die wesentlichen Deckungsunterschiede sehr deutlich erkennbar.

Darüber hinaus sind bei der Maschinenbruchversicherung die nachstehenden Erweiterungen mitversichert:

  • Neuwertentschädigung in den ersten 12 Monaten bei Neufahrzeugen
  • feste Zeitwertklausel 7,5% p.a. im Totalschaden
  • maximierter Abzug im Totalschaden (max. 70%)
  • Schäden an der Bereifung bis zu EUR 4.000,-
  • Eigenreparatur möglich bis EUR 60,- pro Stunde
  • Verschleißteile als Folge eines ersatzpflichtigen Schaden gelten als mitversichert
  • Bergekosten bis EUR 25.000,-
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten bis EUR 25.000,-
  • Rückholkosten bis EUR 0,95 pro km

Nun stellt sich die Frage, wie sich die Prämie einer Maschinenbruchversicherung zu einer Prämie der Kaskoversicherung unterscheidet. Vorweg sei festgehalten, dass sämtliche Versicherungen bei derartigen Quotierungen den Schadenverlauf eines Unternehmens betrachten. D.h. ist der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks gut, bekommt man für dasselbe Fahrzeug  wesentlich günstigere Prämien als bei schlechtem Schadenverlauf.

Eine Maschinenbruchversicherung für einen LKW mit Aufbau und Spezialanhänger bei einem Listenpreis von EUR 300.000,- kostet inkl. VersSteuer EUR 5.891,73. Unter der Annahme eines sehr guten Schadenverlaufs beträgt die Prämie für die Vollkasko EUR 5.880,83.In diesen Prämien ist die GAP-Deckung nicht enthalten.

Eine GAP-Deckung schließt bei einem Totalschaden (auch Diebstahl) eines Leasingfahrzeugs die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kaskoversicherung bezahlt, und dem Restleasingwert, der für das geleaste Fahrzeug noch zu zahlen ist. Diese  Deckung wird für LKW von fast keinem Versicherer gezeichnet. Im Schadenfall führt dieser Umstand zu einem finanziellen Verlust des Unternehmens.

Für das oben angeführte Beispiel beträgt die Mehrprämie der GAP-Deckung ca. EUR 1.100,-.

So gesehen stellt die Maschinenbruchversicherung eine absolut empfehlenswerte Alternative zur Vollkaskoversicherung dar.

Sollten Sie Interesse an einem konkreten Offert oder auch an einem persönlichen Termin haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Tel. +43 662 425117
Bernhard Wiser DW 23
Stephan Zuckerstätter DW 14