Kreditversicherung – Schutz gegen Forderungsausfall

29 Jun

Kreditversicherung – Schutz gegen Forderungsausfall

Kreditversicherung - Schutz gegen Forderungsausfall

Die Kreditversicherung ist eine einfache, kostengünstige und flexible Lösung, um Forderungen aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen abzusichern.

Selbst gute Geschäftsbeziehungen bergen mitunter unangenehme Überraschungen: Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, kann auch Ihr Unternehmen schnell in Liquiditätsengpässe geraten. Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, welcher Mehraufwand nötig ist, um einen Forderungsausfall auszugleichen. Bei einem Forderungsausfall von 10.000 Euro müssen Sie bei einer angenommenen Rendite von 4 % vor Steuern einen Mehrumsatz von 250.000 Euro erwirtschaften – und das bei den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Gründe, weshalb Rechnungen offen bleiben, sind mannigfach. Ihr Kunde bemängelt Ihre Leistung und verweigert die Zahlung. Es kommt zu einem langwierigen und teuren Streit vor Gericht. Oder aber Ihr Kunde meldet Insolvenz an und Ihrem Unternehmen droht der Totalausfall.

Beruhigend, wenn Sie sich dann auf eine Kreditversicherung verlassen können. So sind sie rundum gegen die Folgen von Forderungsausfällen abgesichert. Sogar die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten sind bei manchen Anbietern gedeckt, sollte der Streit um Ihre Forderungen vor Gericht ausgetragen werden müssen. Der Abschluss einer Kreditversicherung ist denkbar einfach, gerne helfen wir Ihnen dabei. Wenn die Polizze erstellt ist, bieten fast alle Kreditversicherungen sogenannte Kreditportale an, über die Kunden Ihre Kreditlimite online selbst beantragen oder ändern können. Des Weiteren unterstützen Kreditversicherer Ihre Kunden in der Beurteilung der Bonität Ihrer Vertragspartner und tragen somit zum aktiven Risikomanagement bei.

 

Kurz zusammengefasst sind die wesentlichsten Argumente für eine Kreditversicherung demnach

  • der Forderungsausgleich bei Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden: Im Fall der Zahlungsunfähigkeit Ihres in- oder ausländischen Kunden erhalten Sie einen Ausgleich für Ihre Forderungen.
  • eine schnelle Entschädigung: Hat Ihr Inlandskunde zwei Monate nach Fälligkeit Ihre Rechnung noch nicht bezahlt, erhalten Sie im Rahmen des Nichtzahlungstatbestandes eine Entschädigung.
  • der Schutz bei ausländischen Kunden: Der Versicherer übernimmt für Sie das Inkassoverfahren. Zahlt Ihr Auslandskunde dennoch nicht, werden Sie entschädigt („Protracted default“).
  • die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten bei Inlandskunden: Der Versicherer ersetzt bei bestrittenen Forderungen die Kosten der Rechtsverfolgung und übernimmt die Rechtsverfolgungskosten bei teilbestrittenen Forderungen.
  • die Mitversicherung von Forderungen gegenüber Privatkunden ist möglich.

 

Für Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Herr Bernhard Wiser, akad. Vkfm.

T: +43 662 425 117 DW 41