Garantieversicherung

26 Feb

Garantieversicherung

Damit sich Ihr Unternehmen entwickeln kann, sollten Sie Ihren Geschäftspartnern die notwendige Sicherheit bieten, ohne dabei Ihren finanziellen Spielraum einzuschränken. Ganz gleich, ob Sie mit einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber verhandeln, irgendwann wird Ihnen höchstwahrscheinlich die Frage nach Sicherheiten gestellt.

In vielen Fällen verlangt der Auftraggeber einen Sicherheitseinbehalt. Sie können natürlich einen Aval Ihrer Hausbank vorlegen, aber bedenken Sie: Jedes Aval belastet den Kreditrahmen und erschwert zum Beispiel Investitionen.

Durch die Verlagerung des Risikos an einen Versicherer bewahren Sie sich Ihre finanzielle Flexibilität und können über Ihren Kreditrahmen ohne Rücksicht auf Avale verfügen. Eine Garantieversicherung ist identisch mit einem Avalkredit der Bank. Bei Bedarf stellt der Versicherer die Avale als Sicherheit für Verpflichtungen aus, welche Sie gegenüber Ihren Auftraggebern übernommen haben.

Die Garantieversicherung bietet weitere zahlreiche Avalarten wie zum Beispiel Anzahlungs-, Bietungs-, Deckungsrücklass-, Erfüllungs-, Gewährleistungs- oder Haftrücklassgarantien. Je nach Fall können wir Ihnen die passende Avalart anbieten und Sie fachmännisch beraten.

Beispiel:

Ihr Bauunternehmen stellt ein Anbot für die Renovierung eines Objektes. Der Auftraggeber wählt den Anbieter durch Vereinbarung einer Bietgarantie aus. Durch eine entsprechende Garantieversicherung können Sie bei dieser Ausschreibung mitbieten. Sie erhalten den Zuschlag und sollen eine Vorauszahlung leisten. Der Versicherer stellt die notwendige Anzahlungsgarantie aus. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie den vollen Betrag abzüglich einer Gebühr für die Gewährleistungsfrist, da Sie dem Auftraggeber eine Haftungsrücklassgarantie erbringen.

Erwin Weber, Jun.

Ich stehe Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Herr Erwin Weber, MIB
Tel. +43 662 425 117, DW 41