Die Schadenmeldung des Versicherten

Die Schadenmeldung des Versicherten

Ein enorm wichtiger Beitrag für dieSchadenbearbeitung sind die Infor­
mationen zu einem Leistungsfall. Eine einfache „Eselsbrücke” mit den ,,fünf W-Fragen” soll dabei helfen: wer, was, wann, wie, wo?
Wer hat den Schaden verursacht, was ist geschehen, wann war der Leistungsfall, wie ist es zum Schaden gekommen, genauer Hergang und wo war die Örtlichkeitl?
Für den Kfz-Bericht gibt es dazu den Europäischen Unfallbericht, der bei entsprechender Ergänzung all diese Fragen beantworten lässt. Auch über unsere Homepage können über den Servicebereich Formulare sowie Schadenmeldungen bezogen und bearbeitet werden.
Warum muss eine Schadenmel­dung gemacht werden? 
Der Versicherer ist unverzüglich von einem Leistungsfall zu verständigen. Das übernehmen wir gerne für unsere Kunden, aber es sind dazu Rahmenin­formationen, wie schon beschrieben, notwendig.
Neben der Meldung sind auch weitere Veranlassungen notwendig, wie eventu­ell die Anzeige bei der Polizei, die Ein­holung von Kostenvoranschlägen, die Übermittlung von Fotos, Bereitstellun­gen für Besichtigung etc. D.h. der Versi­cherer ist über die Ursache und Höhe des Schadens zu verständigen und es muss die Prüfungsmöglichkeit gegeben und gewahrt bleiben. Zur Schadenauf­klärung sind wahrheitsgetreue Anga­ben ebenso wichtig, wie zur Schaden­minderung beizutragen. Erfahrungen mit den Versicherungen in der letzten Zeit zeigen, dass eben diese Obliegenheiten immer wieder verwendet werden, um eine Leistung zu versagen.
Für Fragen zu Schäden oder Schaden­meldungen rufen Sie einfach bei uns an.
Ihr Weber & Weber – Schadenteam Tel. : +43 662-425117 DW 44

Für Fragen dazu stehen Ihnen  die Schaden- oder Fachabteilung zur Verfügung.

T: +43 662 425117-44