Die Schadenmeldung des Versicherten
Ein enorm wichtiger Beitrag für dieSchadenbearbeitung sind die Infor
mationen zu einem Leistungsfall. Eine einfache „Eselsbrücke” mit den ,,fünf W-Fragen” soll dabei helfen: wer, was, wann, wie, wo?
Wer hat den Schaden verursacht, was ist geschehen, wann war der Leistungsfall, wie ist es zum Schaden gekommen, genauer Hergang und wo war die Örtlichkeitl?
Für den Kfz-Bericht gibt es dazu den Europäischen Unfallbericht, der bei entsprechender Ergänzung all diese Fragen beantworten lässt. Auch über unsere Homepage können über den Servicebereich Formulare sowie Schadenmeldungen bezogen und bearbeitet werden.
Warum muss eine Schadenmeldung gemacht werden?
Der Versicherer ist unverzüglich von einem Leistungsfall zu verständigen. Das übernehmen wir gerne für unsere Kunden, aber es sind dazu Rahmeninformationen, wie schon beschrieben, notwendig.
Neben der Meldung sind auch weitere Veranlassungen notwendig, wie eventuell die Anzeige bei der Polizei, die Einholung von Kostenvoranschlägen, die Übermittlung von Fotos, Bereitstellungen für Besichtigung etc. D.h. der Versicherer ist über die Ursache und Höhe des Schadens zu verständigen und es muss die Prüfungsmöglichkeit gegeben und gewahrt bleiben. Zur Schadenaufklärung sind wahrheitsgetreue Angaben ebenso wichtig, wie zur Schadenminderung beizutragen. Erfahrungen mit den Versicherungen in der letzten Zeit zeigen, dass eben diese Obliegenheiten immer wieder verwendet werden, um eine Leistung zu versagen.
Für Fragen zu Schäden oder Schadenmeldungen rufen Sie einfach bei uns an.
Ihr Weber & Weber – Schadenteam Tel. : +43 662-425117 DW 44