Die E-Card ist keine Reiseversicherung

14 Feb

Die E-Card ist keine Reiseversicherung

Leider wird oft aus Unwissenheit allein auf die e-Card vertraut, was im Notfall schlimme finanzielle Folgen haben kann. Die Kostenübernahme beschränkt sich selbst im EU-Ausland auf Leistungen von öffentlichen Krankenanstalten. In allen privaten Krankenanstalten, die üblicherweise in den Urlaubsregionen vorherrschend sind, sowie im außereuropäischen Ausland muss man jedenfalls in Vorleistung treten und die heimischen Sozialversicherungen erstatten nur einen geringen Prozentsatz der tatsächlichen Kosten. Für Rück- oder Verlegungstransporte wird generell kein Kostenersatz gewährt. Das nachstehende Beispiel verdeutlicht dies.

Herr W. gönnt sich einen Kurzurlaub auf Mallorca. Gleich beim ersten Erkundungsspaziergang bricht eine unbefestigte Treppe unter seinen Füßen weg und er stürzt ab. Im Spital wird ein Schädelbasisbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma und ein komplizierter Schlüsselbeinbruch diagnostiziert. Nach der Erstversorgung und zwei Krankenhaustagen wird er zur weiteren Behandlung mit dem Ambulanzjet nach Österreich ins SMZ-Ost gebracht. Die Gesamtkosten für diesen Notfall betrugen rund 20.000 Euro und wurden von der Europäischen Reiseversicherung bezahlt. Die Prämie für die Reiseversicherung betrug 70 Euro. Die Sozialversicherung erstattete rund 400 Euro.